Wirtschaft
Gastronomie will Storno-Gebühr für Reservierungen
Ähnlich wie bei Reisebüros überlegen jetzt auch Gastronomen eine Stornogebühr - und zwar für den Fall, wenn man einen Tisch reserviert hat, aber nicht erscheint. In welcher Form diese Stornogebühr kommen soll, ist aber noch nicht klar.
Ähnlich wie bei Reisebüros überlegen jetzt auch Gastronomen eine Stornogebühr - und zwar für den Fall, wenn man einen Tisch reserviert hat, aber nicht erscheint. In welcher Form diese Stornogebühr kommen soll, steht aber noch nicht fest.
Wer einen Urlaub bucht, bekommt immer eine Stornoversicherung angeboten, die dann zahlt, wenn man den gebuchten Urlaub - aus welchen Gründen auch immer - nicht antritt; hat man keine Versicherung abgeschlossen, muss man die Kosten selbst tragen.
Gutschein
Der Grazer Gastwirt Didi Dorner kann sich nun eine solche Stornogebühr auch in Restaurants vorstellen: Zu oft passiere es, dass ganze Tische reserviert werden, die Gäste dann aber ausbleiben. „Wenn ich reserviert habe und nicht komme, wäre ich dafür, dass man sagt, ein Betrag von 50 Euro als Art Storno, aber im Gegenzug 80 Prozent dafür beim nächsten Besuch als Gutschein verwenden kann“, so Dorner.
In vielen gehobenen Restaurants in ganz Europa ist es jetzt schon üblich, Kreditkartennummern bei Reservierungen zu verlangen. Das soll einerseits als gewisse Abschreckung für die Gäste dienen, anderseits als Sicherheit bei Nichterscheinen für den Gastronom.