Betrugsverdacht
Gärtner soll Wienerin um 1 Million Euro gebracht haben
Auflauf an Anwälten am Wiener Landl: Nicht alle gingen ihrem Job nach. 3 Juristen saßen auf der Anklagebank – wegen eines Gärtners und 1 Million Euro.
War der Gärtner wirklich der Täter? Im Mittelpunkt eines Millionenkrimis befand sich am Donnerstag am Wiener Landl ein 60-jähriger Gartenarbeiter. Sein mitangeklagter Komplize (41, Verteidigung: Rudi Mayer) ist selbst in der Türkei untergetaucht. Vor seiner Flucht warf dem zweiten Türken vor, mithilfe von zwei Anwälten und einem Notar das Testament seiner steinreichen Arbeitgeberin aus der Wiener Donaustadt unrechtmäßig abgeändert und so den eigentlichen Erben – den Ziehsohn der Frau – um Liegenschaften im Wert von fast einer 1 Million Euro gebracht zu haben.
Vermögende war dement und bettlägrig
Laut Staatsanwaltschaft war die 96-jährige mehrfache Witwe bereits bettlägrig und dement, als der bei ihr lebende Gärtner auf die Idee gekommen sein soll, sich und seine Familie als Alleinerben einsetzen zu lassen. Der 41-jährige Bekannte hatte ihm einen Anwalt organisiert, der tatsächlich am 21. Mai 2019 zum Testaments-Termin ins Anwesen der alten Dame kam, begleitet von seinem Substitut und dem Notar seines Vertrauens.
Sie fragten die Bettlägrige zur Überprüfung ihres Zustands nur, wer Bundespräsident sei, wie alt sie ist und wie es ihr gehe: "Wie solls ma gehen mit über 100 Jahren…", jammerte die Wienerin laut Staatsanwaltschaft nur – drei Monate später war sie tot.
Im Dezember desselben Jahres kam es Verlassenschaft-Verhandlung: Stolz brachte der Gärtner über seinen Anwalt das notarielle Testament ein. Doch zur Verwunderung aller Anwesenden existierte im Akt der Frau bereits eine Willensbekundung aus dem Jahr 1990, die den Sohn des verstorbenen Lebensgefährten der Frau begünstigte. Wegen Betrugs- und Untreueverdacht landete der Fall nun vor dem Strafgericht. Und dort ließen der Gärtner und die Juristen von Star-Verteidigern (Rudi Mayer, Niki Rast, Alexander Philipp) vertreten.
Juristen und Gärtner bekannten sich nicht schuldig
Und die plädierten allesamt auf "nicht schuldig" und polterten: "Wie ein Familienmitglied kümmerte sich der Gärtner jahrelang auch um persönliche Angelegenheiten der Dame. Sie hatte niemanden sonst. Keiner der hier Sitzenden hat sich abgesprochen", so Philipp. Vom eigentlichen Erben hatte die Dame nie eine Weihnachtskarte und keine Umarmung bekommen – "Nichts! 2008 hatte er das letzte Mal Kontakt mit ihr und jetzt soll alles erben – für was?", ärgerte sich auch Niki Rast.
Und der Verteidiger des Notars verstand die Welt nicht mehr: "Es ist nicht nachvollziehbar, dass mein Mandant hier sitzt." Zwei psychiatrische Gutachter sahen das gänzlich anders. "Die Frau war geistig und körperlich hochgradig eingeschränkt. Sie hätte keine unbeeinflusste Willensbildung vornehmen können", legte sich Peter Hofmann fest. Vertagt – die Unschuldsvermutung gilt.