Schon am 14. Dezember 2022 sprachen sich im Nationalrat sämtliche Parteien für einen stärkeren Schutz von Haien aus, die konkrete Umsetzung eines geforderten nationalen Importverbots für Haiprodukte wurde seitdem im Umweltministerium ausgearbeitet. Der Entwurf der entsprechenden Verordnung wurde ein gutes Jahr später präsentiert und ist nun beschlossene Sache – mehr dazu hier.
„Die Einfuhr von Haiprodukten unterliegt nun den strengsten Auflagen und ist defacto verboten“
Lukas HammerKlimasprecher der Grünen und Vorsitzender des Umweltausschusses
Zum Schutz bestimmter Tierarten und gegen den Handel damit gibt es schon seit 1997 auf EU-Ebene eine Verordnung, wobei den Mitgliedsstaaten strengere Regeln offen stehen. Genau davon macht Österreich nun gebrauch. Haiarten, die eigentlich im Anhang B, C oder D stehen, werden in Österreich fortan wie Exemplare behandelt, die in Anhang A stehen.
„Die leider immer noch weit verbreitete Haifischflossensuppe gehört damit in Österreich der Vergangenheit an.“
Lukas HammerKlimasprecher der Grünen und Vorsitzender des Umweltausschusses
Konkretes Ziel der "Artenhandelsergänzungsverordnung" ist einerseits die stärkere nationale Kontrolle des Handels mit bestimmten Haiarten und andererseits die Reduktion von Einfuhren, um einen effektiveren Artenschutz zu sichern. Das Zollamt wird das kontrollieren.
Diese Strafen gelten
Damit einher gehen auch die strengeren Strafen, von denen im Artenhandelsgesetz die Rede ist. Grundsätzlich gilt: Wer die betroffenen Haie ohne Genehmigung einführt, ausführt oder durchführt, ist mit Freiheitsstrafe bis zu zwei Jahren oder mit Geldstrafe bis zu 360 Tagessätzen zu bestrafen. Dasselbe gilt für jeden, der ein Exemplar aus dem Anhang A kauft, ausstellt, vorrätig hält, befördert, verkauft oder das versucht. Selbst bei grober Fahrlässigkeit ist ein Jahr Haft möglich.
Noch eine Spur dicker wird es für Wiederholungstäter. Wer schon zwei Mal verurteilt wurde und in Absicht, fortlaufende Einnahmen zu generieren handelt, kann bis zu fünf Jahre Haft ausfassen.
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Die Haifischflossensuppe darf in Österreich nicht mehr zum Verkauf angeboten werden.
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Klimaschutzministerin Leonore Gewessler hat per Verordnung die Einfuhr kommerzieller Haiprodukte beschränkt.
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"Vor fast zwei Jahren habe ich im Parlament eine Initiative zum Schutz der Haie gestartet. Es ist gelungen, einen parteiübergreifenden Beschluss zu treffen, damit Österreich beim Schutz dieser wichtigen Tiere eine weltweite Vorreiterrolle einnimmt. Die Einfuhr von Haiprodukten unterliegt nun den strengsten Auflagen und ist de facto verboten", freut sich Lukas Hammer, Klimasprecher der Grünen und Vorsitzender des Umweltausschusses.
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In einem gemeinsamen Entschließungsantrag forderten im Dezember 2022 alle im Nationalrat vertretenen Parteien im Sinne des Artenschutzes ein nationales Importverbot von Haiprodukten nach Österreich.
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Auf Basis dessen hat Klima- und Umweltschutzministerin Leonore Gewessler eine Verordnung erarbeitet, mit der die Einfuhr kommerzieller Haiprodukte beschränkt und kontrolliert wird. Sie wird in den nächsten Tagen in Kraft treten.
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"Die leider immer noch weit verbreitete Haifischflossensuppe gehört damit in Österreich der Vergangenheit an. Auch die Einfuhr von Hai-Gebissen oder anderen Produkten wird in Zukunft nicht mehr legal möglich sein", erklärt Hammer.
Über eine Milliarde Menschen sind direkt oder indirekt von der Fischerei als Einkommens- und Nahrungsquelle abhängig.
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Die Meere sind durch viele und von Menschen verursachte Krisen massiv bedroht: rücksichtslose Überfischung, Tiefseebohrungen und Tankerunfälle, massive Vermüllung und Verschmutzung, der hohe Eintrag von Nährstoffen aus der Landwirtschaft und die Klimakatastrophe haben die Bestände vieler Arten von Meerestieren auf den niedrigsten Stand seit Menschengedenken schrumpfen lassen - auch jenen der Haie.
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"Es ist wissenschaftlich erwiesen, dass Haie das Gleichgewicht in den Ozeanen erhalten. Durch Überfischung und die Zerstörung ihrer Lebensräume sind heute jedoch fast alle Haiarten vom Aussterben bedroht. Dabei sind sie ein unverzichtbarer Bestandteil funktionierender maritimer Ökosysteme", sagt Hammer.
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Außerdem betont er: "Ich bedanke mich bei der NGO Shark Project für ihr unermüdliches Engagement zum Schutz der Haie. Ihnen ist es zu verdanken, dass dieses wichtige Thema auf die politische Agenda gekommen ist."
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Die Haifischflossensuppe darf in Österreich nicht mehr zum Verkauf angeboten werden.
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Klimaschutzministerin Leonore Gewessler hat per Verordnung die Einfuhr kommerzieller Haiprodukte beschränkt.
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"Vor fast zwei Jahren habe ich im Parlament eine Initiative zum Schutz der Haie gestartet. Es ist gelungen, einen parteiübergreifenden Beschluss zu treffen, damit Österreich beim Schutz dieser wichtigen Tiere eine weltweite Vorreiterrolle einnimmt. Die Einfuhr von Haiprodukten unterliegt nun den strengsten Auflagen und ist de facto verboten", freut sich Lukas Hammer, Klimasprecher der Grünen und Vorsitzender des Umweltausschusses.
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In einem gemeinsamen Entschließungsantrag forderten im Dezember 2022 alle im Nationalrat vertretenen Parteien im Sinne des Artenschutzes ein nationales Importverbot von Haiprodukten nach Österreich.
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Keine Haft bis 1 kg
Der Durchschnittsbürger hat sich immerhin nicht vor Strafen wie diesen zu fürchten. Handelt es sich nur um eine "unerhebliche Menge" dieser Exemplare und eine "unerhebliche Auswirkung auf den Erhaltungszustand der Art", ist lediglich ein verwaltungsbehördliches Finanzvergehen vorhanden. Die Unerheblichkeit ist bei den aktuell in der Artenhandel-Unerheblichkeitsverordnung mit maximal 1 kg festgelegt.
Bis zu dieser Menge droht "nur" eine Geldstrafe bis zu 40.000 Euro, bei Wiederholungstätern 80.000 Euro und bei grober Fahrlässigkeit 20.000 Euro. Übrigens: Zoos oder Forschungseinrichtungen betrifft das Verbot nicht. Sie können wie bisher bei der Abteilung V/10 des Klimaschutzministeriums einen Antrag stellen.