Zu späte Arztbestätigung

Frist um 2 Tage versäumt: Schwangere gekündigt

Andrea M. legte nicht innerhalb von fünf Tagen eine Arztbestätigung für ihre Schwangerschaft vor. Sie konnte daher gekündigt werden.

Österreich Heute
Frist um 2 Tage versäumt: Schwangere gekündigt
Andrea M. (Bild) wurde rechtmäßig gekündigt, weil sie die Frist für die Abgabe der Arztbestätigung versäumt hatte.
Getty Images, zVg

Hoffnungsvoll fing Andrea M. (Name geändert) am 1. April 2023 als Bildungstrainerin für Jugendliche in einem Verein an: "Ich habe dort Teenager aus der Ukraine unterrichtet, damit diese ihren Pflichtschulabschluss machen können", erzählt die Salzburgerin im Gespräch mit "Heute".

Doch bereits sechs Wochen später, am 15. Mai, wurde die heute 38-Jährige von ihrem Dienstgeber aufgrund von Kosteneinsparungen mit Ende Juni gekündigt: "Damals war ich bereits in der 7. Woche schwanger, mein Arbeitgeber wusste aber noch nichts davon", so Andrea M.

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    privat, iStock

    Frist aufgrund von Falschauskunft verpasst

    Die studierte Kommunikationswissenschafterin wollte sich genau über die Bedingungen informieren und nahm Kontakt mit der Arbeiterkammer auf: "Leider habe ich telefonisch eine falsche Auskunft erhalten. Der Berater meinte, dass es darum geht, dass ich innerhalb von fünf Tagen meinem Arbeitgeber Bescheid geben muss. Auch auf Nachfrage wurde nicht erwähnt, dass die Arztbestätigung notwendig ist, sondern dass diese nachgereicht werden kann", meint die 38-Jährige.

    Nachdem ihr das bei der AK-Telefonberatung so mitgeteilt worden war, gab Andrea M. innerhalb von fünf Tagen dem Verein Bescheid. Nach sieben Tagen gab sie auch eine Arztbestätigung ab: "Ich dachte, die kann ich nachreichen." Doch es war zu spät: Da die 38-Jährige nicht mehr in der Fünf-Tages-Frist war, ging die Kündigung trotz Schwangerschaft rechtlich durch: "Ich finde, das Gesetz ist sehr arbeitgeberfreundlich und sollte überdacht werden", meint die 38-Jährige.

    Kündigungsschutz in der Schwangerschaft

    In folgenden Zeitabschnitten können Arbeitnehmerinnen rechtswirksam nicht gekündigt werden:
    - Während der Schwangerschaft (wenn diese dem Arbeitgeber bereits bekannt gegeben wurde) und bis zum Ablauf von vier Monaten nach der Entbindung

    - Bis zum Ablauf von vier Wochen nach einer Fehlgeburt

    Nach Ausspruch der Kündigung, wenn die Arbeitnehmerin die Schwangerschaft noch nicht bekannt gegeben hat, muss dies innerhalb einer bestimmten Frist erfolgen:
    - Mündliche Kündigung: Bekanntgabe der Schwangerschaft binnen fünf Arbeitstagen nach Ausspruch der Kündigung

    - Schriftliche Kündigung: Bekanntgabe der Schwangerschaft binnen fünf Arbeitstagen nach Zustellung der Kündigung

    - Nachweispflicht der Arbeitnehmerin:
    Die Schwangerschaft oder deren Vermutung muss durch eine Bestätigung einer Ärztin/eines Arztes bzw. die Entbindung eines Kindes durch dessen Geburtsurkunde (gleichzeitig mit der Bekanntgabe der Schwangerschaft bzw. der Geburt) nachgewiesen werden.

    Ich war nach der Kündigung beim AMS, aber natürlich wollte keiner eine Schwangere für ein paar Monate einstellen
    Andrea M.
    wurde in der Schwangerschaft gekündigt

    Dies hatte auch finanzielle Folgen: Denn durch die Kündigung war Andrea M. nicht durchgehend sechs Monate bei ihrem Arbeitgeber beschäftigt, konnte somit nach der Geburt ihrer Tochter Ende Dezember 2023 kein einkommensabhängiges Kinderbetreuungsgeld beantragen.

    "Ich war nach der Kündigung beim AMS, aber natürlich wollte keiner eine Schwangere für ein paar Monate einstellen. Wir haben uns daher für die einjährige, pauschale Kinderbetreuungsgeld-Variante entschieden und damit nun 500 bis 600 Euro im Monat weniger zur Verfügung", erklärt die zweifache Mutter. Nach Ablauf der Karenz möchte die 38-Jährige ihr Masterstudium Soziale Innovation an der Fachhochschule beenden und später dann einen Teilzeit-Job finden.

    Auf den Punkt gebracht

    • Eine schwangere Frau wurde aufgrund einer versäumten Frist von ihrem Arbeitgeber gekündigt, nachdem sie nicht rechtzeitig eine Arztbestätigung vorgelegt hatte
    • Die falsche Auskunft der Arbeiterkammer führte zu dieser Situation, was finanzielle Folgen für die Betroffene hatte, da sie kein einkommensabhängiges Kinderbetreuungsgeld beantragen konnte
    red
    Akt.