Studierende aufgepasst!

Frist für diesen 750-Euro-Bonus läuft am Mittwoch ab

Die Arbeiterkammer Steiermark fördert wissenschaftliche Arbeiten. Wie sich Studierende zwischen 200 und 750 Euro sichern können.

Frist für diesen 750-Euro-Bonus läuft am Mittwoch ab
Die Arbeiterkammer Steiermark fördert wissenschaftliche Arbeiten mit einem Betrag von 200 bis zu 750 Euro.
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Frei nach dem Motto "Bildung gehört gefördert" greift die Arbeiterkammer (AK) Steiermark auch in diesem Jahr tief in die Tasche. Studierende, die ihre Bachelor-, Diplom-, Masterarbeit oder Dissertation in den vergangenen Monaten abgeschlossen haben, haben Aussicht, mit einer Bonus-Zahlung von 200 bis 750 Euro belohnt zu werden. Doch Vorsicht, die Zeit für die Einreichung drängt!

Natürlich ist auch dieses "Zuckerl" an bestimmte Anforderungen gebunden. So muss der Antragsteller den Hauptwohnsitz in der Steiermark haben und eine österreichische Hochschule besucht haben. Dazu muss er selbst oder ein Elternteil Mitglied der AK sein.

Die Arbeit selbst muss außerdem an einer österreichischen Hochschule, Fachhochschule oder Pädagogischen Hochschule im Rahmen eines ordentlichen bzw. ordentlich konsekutiven Studiums von August 2023 bis Juli 2024 erstellt und bereits approbiert worden sein. Und: Das Thema muss für die Aufgaben der AK von Relevanz sein, wie die Vereinbarkeit von Beruf und Familie, Konsumentenschutz oder Pflege und Betreuung. Mehr dazu findest du auf der Homepage der AK.

Einreichfrist endet am Mittwoch

Wer sich den Bonus sichern möchte, muss eine Reihe von Unterlagen vorlegen. Ein gebundenes Exemplar deiner Arbeit, eine Beurteilung, ein Abstract, ein kurzes Antragsschreiben, einen Lebenslauf – und er muss schnell sein: Die Einreichfrist endet am Mittwoch (31. Juli)!

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Auf den Punkt gebracht

  • Studierende in der Steiermark haben die Möglichkeit, sich durch die Fertigstellung ihrer wissenschaftlichen Arbeiten einen Bonus von bis zu 750 Euro zu sichern
  • Die Frist für die Einreichung der erforderlichen Unterlagen endet am Mittwoch, dem 31.Juli 2024
  • Interessierte müssen bestimmte Anforderungen erfüllen, darunter der Hauptwohnsitz in der Steiermark, der Besuch einer österreichischen Hochschule und die Relevanz des Themas für die Aufgaben der Arbeiterkammer
  • Weitere Informationen sind auf der Homepage der AK verfügbar
red, dob
Akt.