Politik

Freispruch vom Betrug – das Karmasin-Urteil im Detail

Das Karmasin-Urteil sorgt für Diskussionen: In der Vergabecausa wurde sie zu 15 Monaten bedingter Haft verurteilt – vom Betrug aber freigesprochen!

Heute Redaktion
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    Der Prozess gegen Sophie Karmasin am Wiener Landesgericht beginnt: Mit kurzer Verspätung traf die Ex-Politikerin mit Star-Anwalt Philipp Wolm ein.
    Der Prozess gegen Sophie Karmasin am Wiener Landesgericht beginnt: Mit kurzer Verspätung traf die Ex-Politikerin mit Star-Anwalt Philipp Wolm ein.
    Sabine Hertel

    Zwei Anklagen, ein überraschendes Urteil! Ex-Familienministerin Sophie Karmasin wurde am Mittwoch nach 45 Minuten Beratung durch das Schöffengericht im großen Schwurgerichtssal am Wiener Landesgericht zu milden 15 Monaten bedingter Freiheitsstrafe verurteilt: Sie habe sich durch Scheinangebote und Preisabsprachen bei Ministeriumsaufträgen illegal bereichert – wir berichteten.

    Freispruch vom Betrugs-Vorwurf

    Ungewöhnlich ist der Freispruch vom Vorwurf, sie habe sich nach ihrer Amtszeit unrechtmäßig eine Gehaltsfortzahlung von insgesamt 78.589,95 Euro erschlichen. Die Staatsanwaltschaft bezeichnete das im Eröffnungsplädoyer noch als "Sozialbetrug in Extremform". Doch der zeitliche Ablauf und die rechtzeitige Rückzahlung retteten die Ex-Ministerin wohl vor einer unbedingten Haftstrafe.

    Tätige Reue bei Karmasin

    ORF-Moderator Martin Thür hatte in der ZiB2 einen Bericht über ihre Gehaltsfortzahlung gebracht und für die Recherche bei Karmasins Anwalt nachgefragt. Worauf die Ex-Ministerin sofort zurückzahlte, noch bevor Ermittlungen angestellt wurden. Weil der Betrugsvorwurf damals noch nicht im Akt war, gilt das als tätige Reue.

    "Wo war der Schaden?"

    Obwohl sie den schweren Betrug begangen habe, wie der Richter in der Urteilsbegründung betonte. Karmasin hätte genau Bescheid gewusst, wie die Vorschriften sind und trotzdem die Entgeltfortzahlung beantragt. In ihrem Schlusswort meinte die von den Star-Anwälten Norbert Wess und Philipp Wolm verteidigte Ex-Ministerin "unbedacht, unvorsichtig, vielleicht naiv" gehandelt zu haben.

    Sie habe sich in einer "Ausnahmesituation" befunden und angesichts ihrer unklaren beruflichen Zukunft um Bezugsfortzahlung angesucht. Zu den Studien für das Sportministerium bemerkte Karmasin, sie habe sich dafür vom Ministerium "einspannen" lassen.

    Urteil noch nicht rechtskräftig

    "Bei mir stellt sich nicht die Frage, was war meine Leistung. Bei mir stellt sich die Frage, wo ist der Schaden", sinnierte die Meinungsforscherin, um sogleich festzuhalten: "Es gibt keinen Schaden." Sie könne nicht "für alles, was mir vorgeworfen wird, Verantwortung übernehmen". Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig. Verteidigung und Staatsanwalt haben noch keine Erklärung abgegeben und haben noch Zeit für Einsprüche.

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      Bundesheer / OTS