Er habe ihn nie beantragt

"Frechheit!" – Wiener muss Energiebonus zurückzahlen

400 Euro musste Alfred S. (61) nun der Stadt Wien zurücküberweisen. Er habe 2022 und 2023 zu viel verdient. Jetzt steht der Wiener unter Strom.

Wien Heute
"Frechheit!" – Wiener muss Energiebonus zurückzahlen
Die Stadt Wien zahlte 2022 und 2023 200 Euro Energiebonus aus. in manchen Fällen wird das Geld aber zurückverlangt.
GettyImages/iStock (Symbolbild)

Alfred S. aus Ottakring ist richtig geladen. Vor kurzem flatterte ihm unerwartet Post von der Stadt Wien ins Haus. Absender war die Fachstelle für Energiesicherung – und diese will überraschend Geld von dem 61-Jährigen!

Wiener hatte zu viel verdient

Konkret fordert die Stadt Wien in Summe 400 Euro von Herrn S. Und zwar je 200 Euro für die an ihn ausbezahlten Energieboni für 2022 und 2023. Begründung: Alfred S. habe am 14. Dezember 2022 um Förderung vom Land Wien angesucht, den Wiener Energiebonus '22 und den Wiener Energiebonus '23 beantragt. "Bei der standardisierten Nachprüfung Ihres Ansuchens wurde festgestellt, dass das höchstzulässige Jahreseinkommen überschritten wurde, weswegen die Fördervoraussetzungen (…) nicht erfüllt sind", heißt es in dem Schreiben.

Bezugsberechtigt sind Einzelhaushalte mit einem Bruttojahreseinkommen von maximal 40.000 Euro oder Mehrpersonenhaushalte mit einem Einkommen von bis zu 100.000 Euro brutto pro Jahr.

Stadt droht mit Klage

Alfred S. habe nun vier Wochen ab Zustellung Zeit, die unrechtmäßig erhaltenen 400 Euro zurückzuzahlen. Andernfalls "wird die Forderung allenfalls auch mit Klage vor dem Zivilgericht gegen Sie geltend gemacht", musste der Wiener lesen.

Ich habe diese Boni nie beantragt. Und meine Frau auch nicht
Alfred S.
aus Ottakring

"Ich habe diese Boni nie beantragt. Und meine Frau auch nicht", ist der Ottakringer fassungslos. Die insgesamt 400 Euro seien automatisch auf seinem Konto gelandet, beteuert er gegenüber "Heute". Auch bei seinem Anruf bei der MA6 (Rechnungs- und Abgabenwesen) habe ihm eine Mitarbeiterin bestätigt, dass von ihm kein Antrag für den Wiener Energiebonus vorliege. Warum dennoch Geld der Stadt auf seinem landete, könne sie sich auch nicht erklären, erinnert sich Alfred S. an das Telefonat.

Angst vor Strafe: Wiener zahlte Geld zurück

"Kaum ist die Wahl vorbei, wollen die ihr Geld zurück", ist der Wiener geladen. Er habe die 400 Euro inzwischen zurückgezahlt. "Bevor noch irgendwelche Spesen oder Strafen dazukommen"; so der 61-Jährige zähneknirschend. "Eine Frechheit" sei das aber trotzdem.

Stadt Wien prüfte den Fall

Wie kann das sein, dass Alfred S. den Energiebonus erhalten hat, obwohl er ihn laut eigenen Angaben gar nicht beantragt hat? Diese Frage stellte "Heute" im Büro des zuständigen Sozialstadtrats Peter Hacker (SPÖ). Dort zeigte man sich über den Fall verwundert, versprach aber: "Wir prüfen." Ergebnis: "Wir haben den Fall geprüft und zu beiden Boni liegt ein korrekt gestelltes Ansuchen vor. Das Einkommen war zu hoch und deshalb gab es eine Rückzahlungsaufforderung, die auch bereits erfolgt ist. Alle Angaben sind korrekt und übereinstimmend. Daher erfolgt die Rückzahlung zurecht."

Die Bilder des Tages

1/50
Gehe zur Galerie
    <strong>12.10.2024: TV-Liebling: "Kaisermühlen Blues"-Star verstorben</strong>. Fritz von Friedl ist nun, nach jahrelanger Krankheit, 83-jährig verstorben. Er war als Schauspieler jahrelanges Ensemblemitglied am Burgtheater. <strong><a data-li-document-ref="120066335" href="https://www.heute.at/s/tv-liebling-kaisermuehlen-blues-star-verstorben-120066335">Weiterlesen &gt;&gt;</a></strong>
    12.10.2024: TV-Liebling: "Kaisermühlen Blues"-Star verstorben. Fritz von Friedl ist nun, nach jahrelanger Krankheit, 83-jährig verstorben. Er war als Schauspieler jahrelanges Ensemblemitglied am Burgtheater. Weiterlesen >>
    Starpix / picturedesk.com

    Auf den Punkt gebracht

    • Alfred S.aus Wien musste 400 Euro an die Stadt zurückzahlen, da er laut Behörden zu viel verdient habe, um den Energiebonus für 2022 und 2023 zu erhalten
    • Obwohl er beteuert, die Boni nie beantragt zu haben, und die Stadt den Fall prüft, hat er das Geld bereits zurückgezahlt, um mögliche Strafen zu vermeiden
    red
    Akt.