Parksheriff gnadenlos

"Frechheit" – Wiener lädt Pakete ein, kassiert Strafe

Der 72-Jährige wollte seinem Sohn beim Umziehen helfen und stellte dafür sein Fahrzeug vor seiner Wohnung kurz in einer Ladezone ab – 88 Euro Strafe!

Christian Tomsits
Die Ladezone befindet sich direkt unter der Wohnung des Betroffenen. "Es kommen nur sehr selten Lkw, meistens sind alle Parkplätze in meiner Gasse belegt."
Die Ladezone befindet sich direkt unter der Wohnung des Betroffenen. "Es kommen nur sehr selten Lkw, meistens sind alle Parkplätze in meiner Gasse belegt."
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Vurschrift ist Vurschrift: Der Gnadenlos-Grundsatz österreichischer Amtspersonen traf nun einen echten Wiener – und der ärgerte sich wohl gerade deshalb. Beim Einladen von Umzugskartons für seinen Sohn wurde Fritz U. (72) in Wien-Landstraße vormittags von einem Parksheriff in flagranti in einer Ladezone angetroffen.

Parkstrafe vor Wohnung – Wiener muss widerwillig zahlen

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    Der Honda des 72-Jährigen: Fotografiert vom Parksheriff, dokumentiert auf dem 88-Euro- Strafmandat.
    Der Honda des 72-Jährigen: Fotografiert vom Parksheriff, dokumentiert auf dem 88-Euro- Strafmandat.
    privat

    "Es war leider – wie immer – weit und breit kein Parkplatz vor meiner Wohnung im Weißgerberviertel frei", rechtfertigte sich der Pensionist. Die Ladezone habe Platz für drei Lastwagen und stehe fast immer leer. "Ich sagte dem Mann, dass ich sofort wegfahre und nur einmal über der Straße noch die letzten, klobigen Sachen zum Einladen hole", hoffte der Wiener naiverweise auf Nachsicht – da zückte der Parksheriff schon seinen Stift.

    "Das war eine Frechheit! Als ich schon im Auto saß, um wegzufahren, hielt mir der Parksheriff hämisch ein Strafmandat unter die Nase, fragte, ob ich es gleich mitnehmen will oder als Anzeige", so der 72-Jährige. "Diese provokante Art regte mich sehr auf. Ich erklärte, dass ich auf mein Herz aufpassen muss, wenn ich mich aufrege. Da fragte er noch schmunzelnd, ob er vielleicht die Rettung rufen soll."

    Eine Beschwerde des Betroffenen bei der MA 67 verpuffte – auch weil sein Honda aufgrund des zu flachen Winkels der Heckklappe keinesfalls als kleines Nutzfahrzeug (N1) durchging, für das ein Halten in der Ladezone völlig legal gewesen wäre.

    Entschuldigung schützt vor Strafe nicht

    Immerhin: "Eine nette Dame entschuldigte sich bei mir für das unpassende Verhalten des Magistratsmitarbeiters", berichtet U., der sich nun beim Bezirk für einen extra Parkplatz zum Ein- und Ausladen in seiner Gasse starkmachen will. Die Verwaltungsstrafe von 88 Euro musste er trotzdem blechen –Vurschrift ist ja bekanntlich …

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      Auf den Punkt gebracht

      • Ein 72-jähriger Wiener wurde mit einer Strafe von 88 Euro belegt, nachdem er sein Auto kurzzeitig in einer Ladezone abgestellt hatte, um seinem Sohn beim Umzug zu helfen
      • Obwohl er versuchte, sich zu rechtfertigen und sofort wegzufahren, wurde die Strafe dennoch verhängt, was zu Frustration und Ärger führte
      • Trotz einer Beschwerde wurde die Strafe aufrechterhalten, jedoch entschuldigte sich eine Mitarbeiterin des Magistrats für das Verhalten des Parksheriffs
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