Welt
Frauen dürfen weiter "Kunde" genannt werden
Eine Deutsche klagte, weil sie nicht als "Kunde" bezeichnet werden will, der Bundesgerichtshof wies die Klage ab: Es sei kein Eingriff ins Persönlichkeitsrecht.
Der Bundesgerichtshof hat entschieden: Frauen haben kein Recht auf eine weibliche Ansprache in Formularen!
Die Story: Marlies Krämer (80) aus Karlsruhe sah in männlichen Formulierungen wie "Kunde" einen Verstoß gegen den im Grundgesetz garantierten Gleichheitsgrundsatz. Weil Krämer als Sparkassen-Kundin auf Vordrucken des Geldinstitutes nicht als "Kunde" angesprochen werden wollte, zog sie vor Gericht – erfolglos. Bereits in erster Instanz scheiterte die Pensionistin: Schwierige Texte würden durch die Nennung beider Geschlechter nur noch komplizierter, argumentierte das Landgericht Saarbrücken. Heute morgen wies der Bundesgerichtshof die Klage auch in zweiter Instanz zurück.
Die Begründung des BGH: Mit der verallgemeinernden Ansprache in männlicher Form werde sie nicht wegen ihres Geschlechts benachteiligt.
Ans Aufgeben denkt die kampferprobte Dame aber nicht
Trotz ihres Rücksschlag vor Gericht will Krämer weiterklagen: "Ich ziehe auf jeden Fall vor das Bundesverfassungsgericht", kündigte sie schon vor der heutigen Verhandlung an. Die weiblichen Formulare will sie, wenn es hart auf hart kommt, beim Europäischen Gerichtshof durchsetzen: "Ich will es jetzt wissen", so Krämer.
Krämer hat schon einige Schlachten gewonnen
Angst vorm Scheitern hat die alte Dame keine, vor Gericht hat sie schon einiges für die Gleichberechtigung erkämpft: In den 90er-Jahren verweigerte sie ihren Reisepass, so lange, bis man als "Inhaberin" unterschreiben konnte. Und: Krämer sammelte erfolgreich Unterschriften für weibliche Wetterhochs, davor wurden Frauennamen nur für Tiefs verwendet.
Ihren Kritikern, die über sie lachen, kontert sie stolz: "Sprache ist der Schlüssel der Gleichberechtigung, der Streit ums Formular alles andere als eine Kleinigkeit".
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