Haustiere

Wann brauchen Haustiere einen Anwalt?

Dogtrainer und Kabarettist Martin Rütter hat es erkannt und eines seiner Programme "Freispruch" getauft. Doch brauchen Hund & Katz' wirklich Anwälte?

Christine Kaltenecker
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Täter oder Opfer? Auch unsere Haustiere brauchen manchmal Rechtsbeistand.
Täter oder Opfer? Auch unsere Haustiere brauchen manchmal Rechtsbeistand.
CKFotografie

Schnell mal unbemerkt ein Loch zum Nachbarn gebuddelt und dort das freilaufende Huhn zerrupft. Einen Freund an der gegenüberliegenden Straßenseite entdeckt und die Reifen der fahrenden Autos zum Quietschen gebracht. Vielleicht auch die antike Vase bei Herrchens Schwiegereltern umgewedelt. Ups! Klar, unsere Vierbeiner sind auch nur "Menschen" und machen Fehler aus Freude, Angst oder Überschwang.

Meistens gehen solche "Hopplas" glimpflich aus und beide Parteien - Tierbesitzer und Geschädigter - können sich mit Hilfe der Haftpflichtversicherung (Pflicht-Tierversicherung in Österreich) gütlich einigen, da der Schaden zumindest finanziell gedeckt wird. Sollte es aber dennoch zu einer Gerichtsverhandlung kommen, so gibt es hier tatsächlich Anwälte die sich auf alle rechtlichen Belange bezüglich unserer pelzigen Mitbewohner spezialisiert haben. "Heute" war mit Tieranwältin Christina Toth im Gespräch.

"Selbst wenn die Versicherung (meistens in der Haushaltsversicherung gebündelt) den Schaden übernimmt, so geht es manchmal einfach um die Schuldfrage", so Toth und erklärt uns anhand eines Beispiels, wann sie tätig wird. "Wir hatten einmal einen Fall, wo ein entzückender und niemals aggressiv-auffälliger Hund in einem Wiener Schanigarten unter dem Tisch vom unwirschen Keller aus dem Schlaf gerissen wurde und aus Schreck zwickte. Der Kellner rief sofort die Rettung und erstattete Anzeige mit dem Ergebnis, dass der Hund sein Leben lang einen Beißkorb tragen müsse. Wir konnten das Urteil mittels Wesenstest und genauer Tathergangs-Schilderung mildern und der Hund muss nun nicht ständig seinen Beißkorb tragen." (Anmerkung v. d. Redaktion: Ein Hundebiss wird von den Behörden immer strafrechtlich verfolgt.)

Es muss zwischen den Parteien vermittelt werden

Frau Toth ist selbst Hundebesitzerin und übt ihren Job leidenschaftlich aus. "Auch Katzen wurden schon von mir 'vertreten', wenn z.B. die Nachbarin meint, sie dürfe das Tier auf Besuch ständig füttern." Eines steht jedenfalls fest, jede Situation durch oder mit einem Tier ist selbstverständlich eine sehr emotionale Sache. "Mit Ruhe und Empathie muss hier zwischen den Parteien vermittelt werden", so Toth. "Es gibt natürlich auch Fälle die ich ablehne, wenn jemand beispielsweise durch den Amtstierarzt ein Tierhalteverbot auferlegt bekam und nun seine Tiere wieder zurück möchte."

Auf unsere Frage hin, ob sie sich schon einmal selbst vertreten musste: "Gott sei Dank nicht, aber da ich für keinen Hund die Hand ins Feuer legen würde, wer weiß..." 

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