Kuriose Strafe

Frau will Plastikmüll entsorgen, muss 600 Euro brennen

Die Staatsanwaltschaft im Schweizer Luzern hat eine Frau verurteilt. Der PET-Abfallsack auf dem Beifahrersitz versperrte ihr die Sicht.

Frau will Plastikmüll entsorgen, muss 600 Euro brennen
Die Frau wollte den Plastikabfall mit dem Auto wegbringen – das wurde ihr zum Verhängnis. Symbolbild.
Getty Images/iStockphoto

Eine 64-jährige Frau wollte ihre leeren PET-Flaschen entsorgen. Dazu füllte sie die Flaschen in einen großen Plastiksack und lud diesen in ihr Auto. Dieser Schritt führte zu unerwarteten Konsequenzen.

Auf dem Weg zur Entsorgungsstelle wurde die Luzernerin von der Polizei angehalten. Die Einsatzkräfte stellten fest, dass der PET-Abfallsack so groß war, dass er der Lenkerin die Sicht blockierte. Laut dem Strafbefehl der Luzerner Staatsanwaltschaft, der 20 Minuten vorliegt, war somit die "gesetzlich vorgeschriebene freie Sicht nach rechts nicht gewährleistet".

Frau muss 600 Euro zahlen

Es sei der Fahrerin zumutbar gewesen, die Ladung nicht sichtbehindernd zu transportieren, so die Staatsanwaltschaft im Strafbefehl. Die Luzernerin wurde deshalb wegen Führens eines Motorfahrzeuges in nicht vorschriftsgemässem Zustand verurteilt.

Die Staatsanwaltschaft hat nun gegen die Frau eine Strafe in Höhe von 250 Franken sowie Verfahrenskosten von 320 Franken verhängt, was eine Gesamtstrafe von 570 Franken (umgerechnet rund 600 Euro) ergibt.

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    "Heute"

    Auf den Punkt gebracht

    • Eine 64-jährige Frau in Luzern wurde zu einer Geldstrafe von 600 Euro verurteilt, weil sie mit einem zu großen PET-Abfallsack auf dem Beifahrersitz unterwegs war, der ihre Sicht blockierte
    • Die Staatsanwaltschaft entschied, dass die Fahrerin die Ladung nicht sichtbehindernd hätte transportieren sollen
    20 Minuten, mrr
    Akt.