Eine 64-jährige Frau wollte ihre leeren PET-Flaschen entsorgen. Dazu füllte sie die Flaschen in einen großen Plastiksack und lud diesen in ihr Auto. Dieser Schritt führte zu unerwarteten Konsequenzen.
Auf dem Weg zur Entsorgungsstelle wurde die Luzernerin von der Polizei angehalten. Die Einsatzkräfte stellten fest, dass der PET-Abfallsack so groß war, dass er der Lenkerin die Sicht blockierte. Laut dem Strafbefehl der Luzerner Staatsanwaltschaft, der 20 Minuten vorliegt, war somit die "gesetzlich vorgeschriebene freie Sicht nach rechts nicht gewährleistet".
Es sei der Fahrerin zumutbar gewesen, die Ladung nicht sichtbehindernd zu transportieren, so die Staatsanwaltschaft im Strafbefehl. Die Luzernerin wurde deshalb wegen Führens eines Motorfahrzeuges in nicht vorschriftsgemässem Zustand verurteilt.
Die Staatsanwaltschaft hat nun gegen die Frau eine Strafe in Höhe von 250 Franken sowie Verfahrenskosten von 320 Franken verhängt, was eine Gesamtstrafe von 570 Franken (umgerechnet rund 600 Euro) ergibt.