Kärnten
Frau verliert durch Insektenstich vier Zähne und Zunge
Schwere gesundheitliche Folgen und Ärger mit der Versicherung löste der Stich einer Hornisse in Kärnten aus.
Ein Insektenstich hatte für eine Kärntnerin dramatische Folgen. Die Frau wurde in ihrem Garten an der rechten Hand von einer Hornisse erwischt. Als sie im Bad gerade kaltes Wasser über die Stelle laufen ließ, kollabierte sie und prallte mit dem Gesicht auf einer Metallschiene am Übergang zwischen Bad und Vorzimmer auf.
Zunge wieder angenäht
Das Resultat der allergischen Reaktion: vier ausgeschlagene Zähne und in weiterer Folge eine Kieferknochen-Entzündung. "Die Frau hatte sich zudem auf die Zunge gebissen, die wieder angenäht werden musste, weil sie sonst abgefallen wäre", so die Anwältin des Opfers gegenüber der "Kleinen Zeitung". Der Kieferknochen musste neu aufgebaut werden und sie brauche vier Stiftzähne. Die Zunge der Frau sei seitdem taub.
Dem nicht genug, machte auch noch die Unfallversicherung Probleme. "Sie hat argumentiert, dass zwar der Hornissenstich als Unfall zu werten ist, nicht jedoch die allergische Reaktion. Weshalb jegliche Zahlung abgelehnt wurde", so die Juristin. Erst mit ihrer Hilfe bekam die Kärntnerin ihr Geld, bis dato wurden 4.000 Euro an sie ausbezahlt.
Allergie ist kein Unfall
Denn eine allergische Reaktion gilt zwar als Gebrechen und nicht als Unfall, weshalb die Unfallversicherung eigentlich tatsächlich nicht zahlen müsste. Im Versicherungsvertrag ihrer Mandantin sei das aber so kompliziert beschrieben gewesen, dass es für einen Laien nicht zu verstehen war. "Versicherungsbedingungen müssen so dargelegt werden, dass sie für den durchschnittlichen Versicherungsnehmer verständlich sind.". Weil das nicht der Fall war, lenkte die Versicherung ein und zahlte. Wegen des Taubheitsgefühls in der Zunge wird aktuell noch ein Gutachten eingeholt.