Fahrlässiger Servicetechniker

Frau trinkt Reinigungsmittel aus Wasserspender

Im Wasserspender befand sich 30-prozentiges Wasserstoffperoxid. Das Gericht sprach den Servicetechniker der fahrlässigen Körperverletzung schuldig.

Frau trinkt Reinigungsmittel aus Wasserspender
Weil am Wasserspender kein Warnschild angebracht war, ahnte die Mitarbeiterin nichts Böses. (Symbolbild).
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Ein Stadtberner Temporärbüro in der Schweiz wurde im vergangenen Dezember von einem besonders fahrigen Servicetechniker heimgesucht. Der 45-Jährige befüllte zwecks Reinigung einen Wasserspender mit 30-prozentigem – ein Stoff, der in diversen Industriezweigen als Desinfektions- und Bleichmittel genutzt wird. Ein Warnschild, das verhindern soll, dass jemand von dem kontaminierten Wasser trinkt, hängte er trotz Vorschrift nicht an den Behälter.

Kurz darauf betrat eine Mitarbeiterin die Küche und fragte den Servicetechniker noch, ob sie sich am Spender bedienen dürfe. Der Mann bejahte dies – obwohl ihm der korrekte Umgang mit dem chemischen Stoff in einer Schulung vermittelt worden war, wie es im Strafbefehl der Staatsanwaltschaft Bern-Mittelland heißt. Die Angestellte trank in der Folge etwa zwei Deziliter der Lösung, was bei ihr unter anderem zu Übelkeit, Schwindel und Magenbrennen führte.

Sorgfalts- und Schutzpflichten verletzt

Der Beschuldigte habe die Sorgfalts- und Schutzpflichten verletzt, die ihm aufgrund der Chemie- und Unfallversicherungsgesetzgebung oblagen, schreibt die Staatsanwaltschaft. Sie hat den Servicetechniker wegen fahrlässiger Körperverletzung zu einer Geldstrafe in Höhe von 7200 Franken (2.837 Euro) verurteilt. Diese wurde bedingt ausgesprochen, bei einer Probezeit von drei Jahren.

Teuer kommt es für den Mann dennoch: Zum einen wurde ihm eine Verbindungsbuße von 1000 Franken (1.050 Euro) auferlegt. Zum anderen muss er der Geschädigten eine Genugtuung von 900 Franken (945 Euro) sowie eine Parteienentschädigung von 500 Franken (525 Euro) bezahlen. Zuzüglich Verfahrenskosten kostet ihn sein fahrlässiges Handeln 3400 Franken (3.573 Euro).

Auf den Punkt gebracht

  • Ein Servicetechniker in der Schweiz wurde wegen fahrlässiger Körperverletzung verurteilt, nachdem eine Mitarbeiterin Reinigungsmittel aus einem Wasserspender getrunken hatte, das nicht ordnungsgemäß gekennzeichnet war
  • Der Techniker hatte versäumt, ein Warnschild anzubringen, obwohl er über den korrekten Umgang mit dem Reinigungsmittel geschult worden war
  • Die Mitarbeiterin erlitt daraufhin gesundheitliche Beschwerden, und der Techniker wurde zu einer Geldstrafe von 7200 Franken verurteilt, zusätzlich zu weiteren finanziellen Entschädigungen und Verfahrenskosten in Höhe von insgesamt 3400 Franken
red, 20 Minuten
Akt.