Kärnten

Falsches Medikament! Frau nach Spritze in Hals gelähmt

Nach einem Bandscheibenvorfall erhielt die Patientin eine Nervenwurzelblockade – mit dramatischen Auswirkungen.

Clemens Pilz
Urteil gegen Klinikum: Spital muss an Klagenfurterin zahlen.
Urteil gegen Klinikum: Spital muss an Klagenfurterin zahlen.
PantherMedia / Wolfgang Spitzbart

"Ich habe sofort gemerkt, dass es nicht gut läuft. Ich habe gedacht: Jetzt sterbe ich": Im Jahr 2018 erhielt eine damals 46-Jährige nach einem Bandscheibenvorfall in der Halswirbelsäule im Klinikum Klagenfurt eine CT-gezielte Nervenwurzelblockade – dabei wird mit einer dünnen Nadel ein Medikament in die Nähe der Nervenwurzel gespritzt. In diesem Fall mit dramatischen Folgen: "Als ich die Augen wieder aufgemacht habe, konnte ich nicht mehr schlucken, nicht mehr husten, nicht reden und mich nicht bewegen", zitiert die "Kleine Zeitung" die zweifache Mutter. Sie hatte einen Schlaganfall erlitten, ist seither teilweise gelähmt. 

Eine außergerichtliche Einigung mit dem Spital scheiterte, somit brachte der Anwalt der Patientin Klage gegen den Spitalsbetreiber Kabeg ein. Vier Jahre musste die Geschädigte nun schon auf ein Urteil warten, jetzt gibt es ein Zwischenurteil des Landesgerichts Klagenfurt: "Das Gericht hat vorerst die Haftung der Kabeg dem Grunde nach für diesen ärztlichen Kunstfehler bestätigt", sagt Jurist Farhad Paya zur "Kleinen". 

Nicht zugelassenes Medikament

Ihm zufolge schloss sich die Richterin darin der Auffassung eines beeideten Sachverständigen an, wonach ein nicht zugelassenes Medikament verwendet wurde, das eine Rückenmarkinfektion hervorrufen kann. Einem durchschnittlichem Radiologen müsse dies bekannt gewesen sein, so Anwalt Paya.

"Nach den getroffenen Feststellungen wurde die Behandlung am 2. Oktober 2018 im Krankenhaus der beklagten Partei nicht lege artis (nach den Regeln der Kunst, Anm.) durchgeführt", heißt es im Urteil. Die Beschwerden der Klägerin seien darauf zurückzuführen, weshalb laut Gericht "die beklagte Partei für die Folgen des Behandlungsfehlers haftet".

Mehr als 234.000 Euro gefordert

Die Forderung der Klägerin, knapp über 234.000 Euro, besteht dem Grunde nach zu Recht, urteilt das Landesgericht. Weiters wird festgestellt, dass die Kabeg der Frau gegenüber "für alle künftigen Ansprüche, Folgen, Spätfolgen und Schäden aus der Fehlbehandlung im Klinikum Klagenfurt haftet".

Die Kabeg hat gegen das Urteil Berufung erhoben – die Entscheidung liegt somit beim Oberlandesgericht Graz. Sollte das Urteil bestätigt werden, wird am Landesgericht Klagenfurt über die Höhe der Ansprüche entschieden.

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