Arbeit zumutbar
Frau muss wegen Studium 10.500 Euro Alimente nachzahlen
Weil die Kinder beim Vater leben, soll eine Studentin (32) Unterhalt zahlen – 244 Euro pro Monat waren ihr aber zu viel. Vor Gericht blitzte sie ab.
Eine gebürtige Russin (32) lernte einen Österreicher kennen, zog zu ihm nach Tirol. 2014 wurde geheiratet, 2015 wurde das erste Kind, 2017 das zweite Kind geboren. Bis 2019 bezog die Mutter Kinderbetreuungsgeld, anschließend beschloss das Paar, dass die heute 32-Jährige ein Online-Studium, unterstützt durch ein Stipendium, absolviert.
Im Herbst 2019 begann die Frau daher den berufsbegleitenden Bachelor-Online-Lehrgang "Betriebswirtschaft, Business Administration". Das Studium ist auf sechs Semester ausgerichtet, der Aufwand wird mit 20 Stunden pro Woche beziffert. Da der Lehrgang flexibel eingeteilt werden kann, ist es möglich, nebenbei Vollzeit zu arbeiten.
Vater hat alleinige Obsorge
Doch dann zerbrach die Ehe, die 32-Jährige wurde sogar per einstweiliger Verfügung vom 25. November 2020 aus der Ehewohnung weggewiesen. Seitdem lebt das Paar getrennt, der Vater hat die alleinige Obsorge, der Mutter wurde ein begleitetes Kontaktrecht eingeräumt.
Die Bilder des Tages
Die Russin schloss das Bachelor-Studium in den vorgesehenen sechs Semestern ab und begann im Oktober 2022 dann das Master-Studium "Management, Communication & IT". Die Dauer beträgt vier Semester, das Studium wird als "berufsfreundlich/Vollzeit" geführt.
Studentin hätte geringfügig arbeiten können
Das Bezirksgericht Innsbruck ging davon aus, dass es der Mutter seit ihrem Auszug möglich und zumutbar (gewesen) wäre, neben dem Bachelor- und dem Master-Lehrgang einer weitergehenden geringfügigen Beschäftigung nachzugehen – trotz ihrer eingeschränkten Deutschkenntnisse, erfolgloser Bewerbungen sowie psychischer und physischer Beschwerden.
Demnach hätte die 32-Jährige im Reinigungsgewerbe, Handel, Verkauf oder in anderen Hilfsarbeiterbereichen ein Einkommen bis zur Höhe der Geringfügigkeitsgrenze (derzeit 518,44 Euro) erwirtschaften können. Nicht zuletzt sei die Arbeitsmarktsituation sehr günstig gewesen, und sie habe ja keine Betreuungspflichten.
Frau wollte nur 30 Euro pro Monat und Kind zahlen
Unter Berücksichtigung der Stipendien, Mietzinsbeihilfen und Fahrtkostenzuschüsse sei daher von einer (fiktiven) Bemessungsgrundlage von monatlich 1.500 Euro rückwirkend ab 1. Dezember 2020 auszugehen (abzüglich ÖH-Beitrag). Das Gericht setzte daher einen Unterhalt von 121,90 Euro pro Kind und Monat fest.
So viel wollte die 32-Jährige aber nicht zahlen: Sie ging bis vor den Obersten Gerichtshof (OGH) und verlangte in ihrem Revisionsrekurs, dass sie nur zu einem monatlichen Unterhalt von 30 Euro pro Kind und Monat verpflichtet wird.
Vier bis acht Stunden pro Woche zumutbar
Doch sie blitzte vor dem OGH ab: Die Frau absolviere ein berufsbegleitendes und berufsfreundliches Studium. Es gehe nicht um eine Vollzeitstelle, sondern um einen geringfügigen, stundenweisen "Studentenjob". Statt wie bisher höchstens zwei Stunden pro Monat könne die Mutter als Haushaltshilfe vier bis acht Stunden in der Woche arbeiten, betonte der OGH. Die Frau muss daher rund 10.500 Euro Alimente für ihre Kinder nachzahlen.
Auf den Punkt gebracht
- Eine 32-jährige Studentin muss aufgrund einer gerichtlichen Entscheidung 10.500 Euro Alimente für ihre Kinder nachzahlen, da diese beim Vater leben
- Die Gerichte entschieden, dass es der Mutter zumutbar gewesen wäre, neben ihrem berufsbegleitenden Bachelor- und berufsfreundlichen Master-Studium einer geringfügigen Beschäftigung nachzugehen
- Der Oberste Gerichtshof bestätigte diese Entscheidung und wies den Revisionsrekurs der Frau ab