Anbieter schlägt zurück!

Frau muss Onlinekasino 7.000-Euro-Gewinn zurückzahlen

Spielverluste bei illegalen Kasinos müssen retourniert werden. Das geht aber auch in die andere Richtung, wie der Oberste Gerichtshof entschieden hat.

Newsdesk Heute
Frau muss Onlinekasino 7.000-Euro-Gewinn zurückzahlen
Fast alle Onlinekasinos sind in Österreich illegal. (Symbolfoto)
Getty Images/iStockphoto

Wer in Österreich online im Kasino zocken möchte, hat nur eine legale Option. Hierzulande darf nur Casinos Austria Onlineglücksspiel anbieten – alle anderen Seiten außer "Win2day" sind illegal.

Da die Glücksspielverträge somit ungültig sind, konnten sich in den vergangenen Jahren einige ihre Verluste wieder zurückholen. Ein aktuelles Urteil des Obersten Gerichtshofs dürfte aber nun viele Spieler zittern lassen, wie der "Standard" berichtet. Demnach dürfen die illegalen Onlinekasinos auch die Gewinne zurückfordern.

"Absolut nichtig"

Glücksspielverträge mit illegalen Onlinekasinos sind nämlich laut dem Höchstgericht "absolut nichtig". Gewinne behalten, Verluste zurückfordern, spielt es nicht. Das musste auch eine Frau schmerzhafter Art und Weise realisieren.

Sie hatte vom Onlineanbieter bet365 ihr verlorenes Geld verlangt. Im Gegenzug klagte das Kasino die vergebenen Gewinne von 7.000 Euro ein. Das Bezirksgericht Donaustadt lehnte zunächst ab, der OGH gab in letzter Instanz dem Onlinekasino recht.

Große Klagewelle?

Ob jetzt Kasinos ihre ehemalige Kundschaft klagen, ist unklar. Es dürfte wohl jene treffen, die selbst ihr verspieltes Geld zurückhaben wollen. Zudem ist anzumerken, dass die Gewinne der Kasinospieler in der Regel niedriger sind als ihre Verluste.

Fraglich bleibt, ob die Verluste überhaupt zurückfließt. Viele Anbieter, die ihren Sitz in Malta haben, wollen nicht zahlen und müssen offenbar nicht. 2023 trat ein maltesisches Gesetz in Kraft ist, dass es maltesischen Behörden und Gerichten verbietet, die Urteile aus Österreich anzuerkennen. Der Inselstaat will offenbar weiterhin attraktiv für die Glücksspielindustrie bleiben. Die EU-Kommission prüft jedenfalls, ob das Gesetz mit dem EU-Recht vereinbar ist.

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    21.11.2024: Für 4,90 Euro völlig ungenießbares Schulessen serviert. Die Debatte um Mittagessen und Jause in heimischen Schulen und Kindergärten kocht hoch. "Es schmeckt nicht", ärgert sich nicht nur Wienerin Daniela D.
    privat, iStock

    Auf den Punkt gebracht

    • Spieler, die in Österreich bei illegalen Onlinekasinos verloren haben, können ihre Verluste zurückfordern
    • Ein aktuelles Urteil des Obersten Gerichtshofs besagt jedoch, dass auch die illegalen Kasinos vergebene Gewinne zurückverlangen können
    • Ein konkretes Beispiel ist eine Frau, die 7.000 Euro an ein Onlinekasino zurückzahlen muss, nachdem sie zuvor verlorene Einsätze zurückgefordert hatte
    • Es bleibt unklar, ob es zu einer Klagewelle seitens der Kasinos kommen wird
    • Malta, wo viele Anbieter ihren Sitz haben, weigert sich, Urteile aus Österreich anzuerkennen
    red
    Akt.