Wien
Frau mit Behinderung bleiben nur 150 Euro im Monat
Da behinderte Menschen bei der Mindestsicherung benachteiligt sind, hat der Verein "Vertretungsnetz" den Fall einer jungen Frau vor den VfGH gebracht.
Menschen unter 25 Jahren, die weder in einer Ausbildung, noch in einem Job oder beim AMS in einer Schulung sind, bekommen in Wien nur Dreiviertel der Mindestsicherung. Das gilt auch für behinderte Menschen, obwohl deren Chancen am Arbeitsmarkt viel geringer sind. Der Verein "Vertretungsnetz" hat nun den Fall einer jungen Frau vor den Verfassungsgerichtshof gebracht, berichtete das "Ö1"-Morgenjournal.
Frau M. hat eine intellektuelle Beeinträchtigung und deshalb vom Verein eine gerichtliche Erwachsenenvertretung zur Seite gestellt bekommen. Die junge Frau hat eine integrative Lehre zur Konditorin abgeschlossen, doch es fiel ihr schwer, am Arbeitsmarkt Fuß zu fassen. Ihr Arbeitslosengeld wurde zur Mindestsicherung aufgestockt, doch sie bekommt nur 75 Prozent.
"Betrag nicht jedes Monat gleich"
"Das Dramatische an der Situation ist, dass der Betrag nicht jedes Monat gleich ist. Wenn sie einige Wochen beschäftigt ist, aber der Arbeitgeber das Arbeitsverhältnis wieder beendet oder sie es aus gesundheitlichen Gründen nicht schafft, im Job zu bleiben, ist die Existenz bedroht", sagt Barbara Frank, Juristin beim "Vertretungsnetz".
Nach Abzug der Miete in einer teilbetreuten Wohngemeinschaft bleiben Frau M. 150 Euro im Monat übrig. Das Anreizsystem funktioniere laut Frank nicht. "Menschen mit Behinderung haben schlechtere Chancen, einen Ausbildungsplatz oder einen Job zu bekommen. Man müsse Anreize schaffen statt Strafen", fordert die Juristin.
Hacker weist Kritik zurück
Das Büro von Sozialstadtrat Peter Hacker widerspricht. Das sogenannte Projekt "U25" sei ein Riesenerfolg. Von 10.500 Unter-25-Jährigen in Mindestsicherung bekommen 250 einen Behinderten-Zuschlag. Rund 100 davon sind in einer AMS-Schulung. Das seien prozentuell mehr als bei Personen ohne Behinderung.
Am Ende muss der Verfassungsgerichtshof entscheiden, ob der Gleichheitssatz verletzt wird oder nicht.