Unverfrorenheit schockiert
Frau erhält Dienstvertrag und Kündigung gleich mit
Das Vorgehen ist an Dreistigkeit kaum zu überbieten: Zusätzlich zum Dienstvertrag erhielt eine Mitarbeiterin auch gleich die Kündigung.
Dieser Fall macht sprachlos: Die Verkäuferin aus dem Bezirk Vöcklabruck bekam von ihrem neuen Arbeitgeber im Handel nicht nur einen Vertrag, sondern zusätzlich eine Blanko-Vereinbarung.
Mit ihrer Unterschrift sollte sie sich im Voraus zu einer einvernehmlichen Auflösung des Dienstverhältnisses bereit erklären. Zusätzlich ging es um eine Bestätigung, dass die Betroffene ihren Urlaub verbraucht und nur Anspruch auf aliquote Sonderzahlungen habe.
Was die Situation zusätzlich verschärfte: Die Frau ist sehbeeinträchtigt, hatte aber ihre Lesebrille nicht mit. Dennoch unterschrieb sie auf Druck des Arbeitgebers beide Dokumente. Gelesen hatte sie sie freilich nicht.
Im Anschluss wandte sich die Arbeitnehmerin zwar an die AK. Eine Intervention lehnte sie aber ab, weil sie ihren Start in dem Unternehmen nicht gefährden wollte.
Bittere Erkenntnis
Knapp zehn Monate später die bittere Erkenntnis: Die Firma informierte die Frau, dass der Dienstvertrag einvernehmlich aufgelöst werde.
Auf ihren Einwand, dass sie damit nicht einverstanden ist, verwies der Arbeitgeber auf die Vereinbarung. Er meldete sie beim Sozialversicherungsträger ab.
Das ließ die Betroffene nicht auf sich sitzen und wandte sich wieder an die Arbeiterkammer. Die intervenierte und forderte sowohl eine Entschädigung als auch Überstunden und Urlaubsersatz ein.
Mit Erfolg: Die Frau bekam schließlich den gesamten ihr zustehenden Betrag von 3.586,71 Euro brutto.
Kranker Arbeiter fliegt raus
Der Schock saß tief: Im Krankenstand hat ein Leiharbeiter seinen Job verloren. Er ließ sich das nicht gefallen und wandte sich an die AK.
Die Kammer-Bezirksstelle Ried schaltete sich ein: Sie bestand auf einem aufrechten Arbeitsverhältnis. Die Argumentation: Der Arbeitnehmer hatte keiner Beendigung zugestimmt. Er bekam Tausende Euro nachgezahlt.
Auf den Punkt gebracht
- Eine Frau erhielt neben ihrem Dienstvertrag auch gleichzeitig eine Kündigung, die sie unter Druck und ohne sie zu lesen unterschrieb
- Nach Konfrontation mit dem Arbeitgeber und Intervention der Arbeiterkammer erhielt sie schließlich ihre gesetzlichen Ansprüche in Höhe von 3.586,71 Euro brutto
- In einem anderen Fall wurde ein Leiharbeiter während seines Krankenstands entlassen, jedoch nach Intervention der Arbeiterkammer erhielt er Tausende Euro als Nachzahlung