Vergewaltigungsversuch in Wien
Frau dreifach Kiefer gebrochen – Verdächtiger geht frei
Ein bereits vorbestrafter Afghane musste sich am Dienstag wegen versuchter Vergewaltigung und schwerer Körperverletzung verantworten – und kam frei.
Am Wiener Landesgericht musste sich am Dienstag ein gebürtiger Afghane (25) wegen versuchter Vergewaltigung verantworten. In Handschellen wurde er in den Saal vorgeführt – nicht zum ersten Mal: Vor drei Jahren war er bereits zu neun Monaten bedingter Haft verurteilt worden, befindet sich aktuell noch auf Bewährung. Damals hatte er seiner Ex ins Gesicht geschlagen.
Bereits einschlägige Vorstrafen
Nun waren die Vorwürfe massiver: Nachts um 3 Uhr soll er in einem Park in Wien-Penzing von hinten eine Wienerin überfallen haben. Die junge Frau, die vom Feiern nach Hause kam, wurde kurz vor ihrem Wohnhaus mit mehreren Faustschlägen zu Boden gebracht und in ein Gebüsch gezerrt. Daraufhin soll der Angeklagte ihr die Hose bis zu den Knien heruntergezogen und versucht haben, sie zu vergewaltigen. Immer wieder sagte er dabei – "es tut mir leid".
Als ihr Kiefer bereits dreifach gebrochen war, konnte sie sich mit letzter Kraft wehren und im Gerangel mit dem Handy ihren Freund zu Hilfe holen. Dann fiel sie in Ohnmacht. Vor Gericht schwor der Angeklagte, dass er die Tat auf keinen Fall begangen habe. "Das muss ein kranker Mann gewesen sein, ich würde einer fremden Frau so etwas nie antun."
Zeugen wollen ihn am Tatort aber an seiner Jacke erkannt haben. "Ich war nur spazieren", behauptete der 25-Jährige. Top-Anwalt Andreas Reichenbach nannte ihn einen "Nachtvogel der in der Gegend herumschwirrt." Vor Ort habe er viele YouTube-Videos geschaut und mit seiner neuen Freundin telefoniert.
Handy-Daten bringen Zweifel auf
Eine Auswertung seiner Handydaten ergab aber, dass er zum Tatzeitpunkt weder telefoniert noch Videos geschaut hat. "Sie schauen stundenlang Videos, aber zufällig zum Tatzeitpunkt nicht, das ist schon sehr auffällig", so die Staatsanwaltschaft. Die DNA-Analyse der Kleidung und des Materials unter den Fingernägeln ergaben keine Treffer. Die Stimme des Angeklagten, die man dem Opfer vorspielte, erkannte diese nur "zu ca. 70 Prozent."
Nach der Anhörung des Angeklagten, des Opfers und aller Zeugen in diesem Fall, traf das Schöffengericht trotz der schweren Anschuldigungen eine Entscheidung zu Gunsten des Angeklagten. Aufgrund fehlender Beweise kam es zum Freispruch – nicht rechtskräftig.