Absurde Finte

Frau ändert Namen und verkauft Wohnung an sich selbst

Eine Dänin änderte ihren Namen, um sich ihre Wohnung wieder zu verkaufen und der Strafverfolgung zu entgehen. Dafür ist sie nun verurteilt worden.

Frau ändert Namen und verkauft Wohnung an sich selbst
Blick auf Gebäude in Verbier, Schweiz.
imago/Magnus Møller

Das Bezirksgericht in Martigny hat eine heute 50-jährige Dänin wegen Urkundenfälschung zu einer bedingten Geldstrafe verurteilt. Die hoch verschuldete und im Kanton Basel-Stadt betriebene Frau täuschte zwischen 2012 und 2014 einen Notar und die Banken, indem sie ihre Wohnung in Verbier im Kanton Wallis an sich selbst weiterverkaufte, nachdem sie in ihrem Heimatland den Namen geändert hatte.

So konnte sie die Immobilie behalten und gleichzeitig von einem Hypothekendarlehen der Walliser Kantonalbank (WKB) in Höhe von über 1,5 Millionen Franken profitieren, das sie zur Begleichung ihrer Basler Forderungen verwendete. Dies berichtet "Le Matin Dimanche".

Auch der Notar, ein 70-jähriger Walliser, musste sich vor Gericht verantworten. Staatsanwaltschaft und WKB warfen ihm vor, bei der Beurkundung des Kaufvertrags zu wenig genau hingeschaut zu haben und darum auf die Masche der Dänin hereingefallen zu sein. Die Richter sprachen den Mann allerdings frei.

Bank in der Kritik

Die Anwälte des Notars wiederum vertraten die Ansicht, dass die involvierten Banken die Affäre hätten verhindern können. Laut "Le Matin Dimanche" hatten die Ermittlungen etwa ergeben, dass die Basler Raiffeisen-Angestellten den Trick mit der doppelten Identität durchaus erkannt und dennoch nicht interveniert hatten.

In einer Verfügung schreibt die Staatsanwaltschaft unmissverständlich: "Die Mitarbeiter waren sich der kriminellen Herkunft der Gelder bewusst."

Trotzdem wurde das Verfahren gegen sie eingestellt. Dies zum Unmut der Verteidiger des Notars, die der Staatsanwaltschaft vorwarfen, das Verfahren gegen die Bankangestellten zu lange hinausgezögert zu haben. Gegen die Einstellung ist eine Beschwerde hängig.

Parallel dazu ist ein Zivilverfahren anhängig. Die Versteigerung der Wohnung in Verbier brachte der WKB nämlich "nur" eine Million Franken ein – deutlich weniger als der Darlehensbetrag, weshalb noch Ansprüche offen sind.

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    privat, iStock

    Auf den Punkt gebracht

    • Eine 50-jährige Dänin wurde wegen Urkundenfälschung zu einer bedingten Geldstrafe verurteilt, nachdem sie ihre Wohnung in Verbier an sich selbst verkauft hatte
    • Der involvierte Notar wurde freigesprochen, nachdem ihm die Staatsanwaltschaft und die Walliser Kantonalbank eine mangelhafte Prüfung des Kaufvertrags vorgeworfen hatten
    • Trotz Hinweisen auf kriminelle Aktivitäten der Bankmitarbeiter wurde das Verfahren gegen diese eingestellt, was zu Kritik führte
    • Ein Zivilverfahren ist weiterhin anhängig
    20 Minuten, red
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