Tiere
Frankreich verschärft Tierschutzgesetz auf allen Ebenen
Kein Zirkustiere mehr, höhere Strafen bei Misshandlung von Tieren und strenge Regeln für den Verkauf von Haustieren. Frankreich setzt neue Maßstäbe.
Die französische Umweltministerin Barbara Pompil ist zufrieden. Der Kampf gegen Tierquälerei wurde nun durch ein Gesetz verabschiedet, welches auf allen Ebenen den Tierschutz in ein neues Licht rückt. Zirkustiere, Wildtiere in Gefangenschaft, aber auch der "Impulskauf" von Haustieren sollen nun verboten werden, beziehungsweise nur unter sehr strengen Regeln und Auflagen möglich sein. Was heißt dies genau?
„"Sich für das Wohlergehen von Tieren einzusetzen, ist ein Zeichen einer reifen Zivilisation..."“
VERBOTE:
- Wildtiere in Wanderzirkussen bis 2028
- Zucht von Wildtieren für Zirkusvorführungen bis 2023
- Delfin- und Orca-Shows bis 2026
- Vermehrung und Zucht von Delfinen und Orcas in Gefangenschaft. (Ausnahme: Zucht für wissenschaftliche Forschung oder in Auffangstationen)
- Zähmen von Bären und Wölfen
- Tiershows, oder das Präsentieren von Tieren bis 2023 (dies betrifft momentan in Frankreich 850 Zirkustiere, 21 Delfine, vier Orcas und fünf Bären)
- Zucht von amerikanischen Nerzen und anderen Wildtierarten zur Pelzgewinnung
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Auch für Haustierbesitzer gelten strenge Regeln
Erstkäufer von Hund oder Katz' müssen ab sofort eine sogenannte "Verpflichtungs- und Einverständiserklärung" unterzeichnen und an die französischen Behörden senden. Ab dem Versand haben die privaten Haustierbesitzer noch eine Sieben-Tage-Frist, um die Meinung zu ändern und vom Kaufvertrag zurückzutreten. So möchte man in Frankreich die Impulskäufe verhindern, die - wie bei uns - leider oft damit enden, dass ein Haustier wieder ausgesetzt wird.
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Keine Zoohandlung ab 2024
Hunde und Katzen dürfen ab 2024 nicht mehr in Zoohandlungen verkauft oder ausgestellt werden - lediglich der Verkauf in Zusammenarbeit mit örtlichen Tierheimen ist erlaubt. Auch der Online-Verkauf von Haustieren wird vollständig verboten, außer es handelt sich um einen zugelassenen Züchter.
Verschärfte Strafen bei Misshandlung
Die neue Höchststrafe bei Misshandlung von Tieren - auch durch Kindern, kann bis zu fünf Jahre Gefängnis und einer bis zu 75.000 hohen Geldstrafe nach sich ziehen. Hier möchte man besonders bei der Jugend durch einen gesonderten Unterricht in den französischen Schulen vorbeugend agieren und mehr über den richtigen Umgang mit Haustieren sprechen.