Welt
Recht auf Abtreibung soll in Frankreich in Verfassung
Ein entsprechender Gesetzesentwurf für die Entscheidungsfreiheit von Frauen zur Abtreibung wurde am Mittwochabend von den Senatoren verabschiedet.
Die Entscheidungsfreiheit von Frauen bezüglich eines Schwangerschaftsabbruchs soll in der französischen Verfassung verankert werden. Dazu verabschiedete der Senat einen Gesetzesentwurf, bis zur Verfassungsänderung könnte es aber noch etwas dauern. Ausschlaggebend sei die letzten Sommer getroffene Entscheidung der USA, Abtreibungsverbote einzuführen gewesen.
Verfassung sei nicht für symbolische Botschaften da
Es sei ein großer Fortschritt für die Rechte der Frauen, so die linke Opposition. Die konservative Opposition stimmte jedoch mehrheitlich dagegen. Der republikanische Fraktionsvorsitzende im Senat, Bruno Retailleau betonte: "Das Recht auf Schwangerschaftsabbruch ist in Frankreich nicht bedroht" und erläuterte weiter "Die Verfassung ist nicht dazu da, symbolische Botschaften in die ganze Welt zu senden."
Erster Versuch gescheitert
Schon im Oktober wollte der Senat das "Recht" der Frau in die Verfassung aufnehmen, doch dieser Versuch scheiterte. Daraufhin schlug der republikanische Senator Philippe Bas eine Kompromissformel vor, in der nicht das "Recht" auf einen Schwangerschaftsabbruch erwähnt wird, sondern die "Freiheit" der Frau, sich für einen Abbruch ihrer Schwangerschaft zu entscheiden. Eine Verfassungsänderung ist aber erst möglich, wenn beide Parlamentskammern den Text wortgleich verabschieden. Anschließend wird es eine Volksabstimmung geben.