GR-Wahl in Tulln
FPÖ fordert eine Obergrenze für Wahlkampfkosten
Der Antrag auf Einführung einer Wahlkampfkosten-Obergrenze von 30.000 Euro wird in der nächsten Gemeinderatssitzung eingebracht, so FPÖ-Stadtrat Bors.
Im Vorfeld der Gemeinderatswahlen in NÖ (26.1.2025) fordert Tullns FPÖ-Stadtrat Andreas Bors eine klare Begrenzung der Wahlkampfkosten. Angesichts "der oft überbordenden Ausgaben, insbesondere seitens der ÖVP, ist es an der Zeit, eine Obergrenze von maximal 30.000 Euro pro Partei festzulegen", heißt es in einer Aussendung.
"Es ist inakzeptabel, dass Unmengen an Steuergeldern in teure Wahlkampfkampagnen gesteckt werden, während dieses Geld für wichtigere Projekte eingesetzt werden könnte. 30.000 Euro sind mehr als ausreichend, um einen fairen sowie guten Wahlkampf zu führen und die Bürger über politische Inhalte zu informieren", betont Bors.
Mit einem Wahlkampfkostendeckel würde sichergestellt, dass alle Parteien – egal wie groß oder klein – gleiche Chancen haben, ihre Ideen zu präsentieren.
"Zeit der Verschwendung muss ein Ende haben"
Der Antrag auf Einführung einer Wahlkampfkosten-Obergrenze von 30.000 Euro wird in der nächsten Gemeinderatssitzung eingebracht. "Tulln soll ein Vorbild sein, wie ein fairer, transparenter und bürgernaher Wahlkampf aussieht. Die Zeit der Verschwendung muss ein Ende haben", so Bors abschließend.