Causa "Blaue Regierungsbande"
FPÖ-Chef Kickl gewinnt vor Gericht erneut gegen den ORF
Die Bezeichnung "Blaue Regierungsbande" für die FPÖ geht zu weit. Nach dem Handelsgericht Wien bestätigt das auch das Oberlandesgericht.
Im Mai 2022 hatte das "ZiB-Magazin" im ORF einen Beitrag mit dem Titel "Ministerkarussell dreht sich weiter" ausgestrahlt. Darin wurde die FPÖ als "blaue Regierungsbande" bezeichnet. Zu viel für den freiheitlichen Geschmack, es folgte eine Unterlassungsklage vor dem Handelsgericht Wien. Das gab der FPÖ im vergangenen Herbst recht.
ORF legte Berufung ein
Der ORF ließ das nicht auf sich sitzen, ging in Berufung vor das Oberlandesgericht Wien. Das Argument des Staatsfunks: Kickl wäre gar nicht angesprochen gewesen, sondern nur die übrigen blauen Regierungsmitglieder. "Blaue Regierungsbande" sei auch kein strafrechtlich relevanter Vorwurf. Und: Die Bezeichnung "Regierungsbande" sei vom Recht auf freie Meinungsäußerung gedeckt.
Jetzt hat das Oberlandesgericht entschieden – erneut zugunsten der Freiheitlichen. Die Berufung des ORF wurde abgewiesen. Begründung des Gerichts: Es liege ein ehrenrühriger und damit unzulässiger Wertungsexzess vor. Kickl habe mit den Handelnden im Ibiza-Video, auf die der Beitrag Bezug genommen hatte, nichts zu tun. Es fehle daher an Tatsachensubstrat für die Äußerung einer derartigen Behauptung – umso mehr, als diese in einer Nachrichtensendung gefallen ist.
Eine weitere Niederlage für den Küniglberg: Die ordentliche Revision an den Obersten Gerichtshof wurde nicht zugelassen. Damit kann der Sender nur mehr den Weg einer außerordentlichen Revision beschreiten.
Kickl kritisiert "ORF-Zwangsgebühren" scharf
FPÖ-Chef Herbert Kickl zeigt sich im "Heute"-Gespräch mit der Entscheidung naturgemäß zufrieden – und übt erneut scharfe Kritik am Sender und den "Zwangsgebühren": "Das Urteil beweist einmal mehr, wie es um die Fehlerkultur im ORF bestellt ist. Die Verunglimpfung der FPÖ-Regierungsmannschaft als 'blaue Bande' geht über das Recht auf freie Meinungsäußerung weit hinaus. Anstatt den Fehler einfach einzugestehen und es dabei zu belassen, investiert der ORF – vermutlich aus ideologischen Gründen – die Zwangsgebühren der Menschen, um weiterhin die Gerichte zu beschäftigen. Das zeigt einmal mehr, wie die Verantwortlichen am Küniglberg ticken und ist ein Argument mehr für das Aus der ORF-Zwangsgebühr."