Entscheidung korrigiert
Föhre geschnitten: Jetzt doch keine 40.000-Euro-Strafe
Weil Brigitte A. eine Föhre angeblich um mehr als 20 % kürzen ließ, sollte sie 40.000 Euro Strafe zahlen. Das Bezirksamt ruderte nun wieder zurück.
Seit 35 Jahren lebt Brigitte A. (69) in ihrem Einfamilienhaus in Hietzing. Im Garten thront eine Föhre, die die pensionierte Lehrerin bei ihrem Einzug gepflanzt hatte. Im heurigen März erhielt die 69-Jährige das Ergebnis einer Beweisaufnahme zum Zustand des Baumes, der im Oktober 2022 von Professionisten zurückgeschnitten worden war – "Heute" berichtete.
Laut einer Stellungnahme der MA 42 (Wiener Stadtgärten) soll die Krone des Baumes um mehr als 20 % eingekürzt und der Leittrieb gekappt worden sein: "Aus fachlicher Sicht stellt der starke Rückschnitt der Krone eine mechanische Schädigung dar, und es liegen aus h.a. Sicht die Tatbestandsmerkmale eines verbotenen Eingriffs vor", heißt es in einem Schreiben. Und weiter: "Da bei einem Nadelbaum keine Regeneration bzw. der Aufbau einer Sekundärkrone zu erwarten ist, wurde der Baum in seinem Erhalt nachhaltig geschädigt."
Gutachten von Baumsachverständigen
Brigitte A. wurde zudem informiert, dass sie für den Rückschnitt der Föhre eine Ausgleichszahlung in Höhe von 40.000 Euro zahlen oder acht Ersatzpflanzungen vornehmen soll. Für die Wienerin war diese Entscheidung nicht nachvollziehbar: "Der Baum ist gesund und lebt, er treibt aus und trägt Nadeln. Der Schnitt wurde professionell durchgeführt, der Wipfel ist schon mit einer Kruste überzogen."
Die 69-Jährige wollte die Strafe auf keinen Fall zahlen, beauftragte einen Baumsachverständigen mit einem Gutachten – welches laut Brigitte A. ausgesprochen positiv ausfiel: "Dann habe ich noch einen weiteren Besuchstermin der Wiener Stadtgärten initiiert", so die Pensionistin zu "Heute".
Baum hat sich gut erholt
Im September kam wieder Bewegung in die Causa, denn wie "Heute" erfuhr, wurde die Entscheidung wieder zurückgenommen: "Bei einer nochmaligen veranlassten Überprüfung des Baumes durch die MA 42 wurde festgestellt, dass sich der Baum nach den Schnittmaßnahmen erstaunlich gut erholt hat, da er offenbar über eine gute Regenerationsfähigkeit verfügt. Nach derzeitigem Stand der MA 42 liegt damit auch kein Verstoß gegen die Erhaltungspflicht vor und ist auch keine Ersatzpflanzung erforderlich, da der Baum weiter erhaltenswert ist. Ein endgültiges Ergebnis wird aber eine Überprüfung durch die MA 42 im Mai 2025 ergeben", heißt es aus dem Hietzinger Bezirksamt. "Ich bin wirklich erleichtert, dass das Ganze so ausgegangen ist", freut sich Brigitte A.
Die Bilder des Tages
Auf den Punkt gebracht
- Brigitte sollte ursprünglich eine Strafe von 40.000 Euro zahlen, weil sie eine Föhre in ihrem Garten um mehr als 20 % kürzen ließ
- Nach einer erneuten Überprüfung durch die Wiener Stadtgärten wurde festgestellt, dass sich der Baum gut erholt hat, weshalb die Strafe zurückgenommen wurde und keine Ersatzpflanzung erforderlich ist