Wirtschaft

Fix! In diesem Monat gibt es den nächsten 500-Euro-Bonus

Der Bundesrat hat den Weg für einen weiteren Teuerungsausgleich und die Indexierung von Familien- und Sozialleistungen geebnet. Das musst du wissen.

Österreich darf sich über weitere Geld-Boni freuen.
Österreich darf sich über weitere Geld-Boni freuen.
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Mit den Stimmen von ÖVP und Grünen gab am Donnerstag der Bundesrat grünes Licht, auch im kommenden Jahr einen Teuerungsausgleich für Bezieher kleiner und mittlerer Pensionen auszuzahlen. Pensionist mit Bezügen über 5.670 Euro müssen hingegen Abstriche bei der Inflationsabgeltung hinnehmen. Des Weiteren fixierte die Länderkammer, neben dem Pflegegeld nun auch weitere Sozial- und Familienleistungen wie die Familienbeihilfe, das Kinderbetreuungsgeld und die Studienbeihilfe jährlich an die Inflationsrate anzupassen.

Klargestellt wird ferner, dass der im heurigen Juli beschlossene Teuerungsausgleich für Bezieher kleiner und mittlerer Pensionen von bis zu 500 Euro nicht auf die Sozialhilfe angerechnet wird und einen allfälligen Sozialhilfe-Bezug somit nicht schmälert.

Neuerungen gibt es auch im Zusammenhang mit COVID-19. So wird es eine Abgeltung von Corona-Tests für Ärzte im niedergelassenen Bereich geben. Durch die Abschaffung der COVID-19-Impfpflicht werden obsolet gewordene Honorarbestimmungen in diversen Sozialversicherungsgesetzen gestrichen. Durch eine Novellierung des Gesundheitstelematikgesetzes soll es in Hinkunft auch Apotheken erlaubt werden, verabreichte und schriftlich dokumentierte Impfungen im elektronischen Impfpass (eImpfpass) nachzutragen.

Erhöhung der Ausgleichszulage

Bezieher kleiner und mittlerer Pensionen werden auch im März kommenden Jahres über die allgemeine Pensionserhöhung von 5,8 Prozent eine Einmalzahlung von bis zu 500 Euro als Teuerungsausgleich erhalten. Diese ist nach Pensionshöhe gestaffelt, wobei der Maximalbetrag von 500 Euro jenen Pensionisten überwiesen wird, die über eine monatliche Bruttopension zwischen 1.667 Euro und 2.000 Euro verfügen. Bei darüber liegenden Pensionen sinkt die Einmalzahlung bis zu einer monatlichen Gesamtpension von 2.500 Euro linear auf null ab. Wer weniger als 1.667 Euro Bruttopension bezieht, erhält einmalig 30 Prozent dieses Betrags überwiesen. Voraussetzung ist stets ein Hauptwohnsitz im Inland. Die Einmalzahlung ist steuer- und abgabenfrei und darf weder auf die Sozialhilfe angerechnet noch gepfändet werden.

Außerdem wird die Ausgleichszulage außertourlich um 20 Euro erhöht und somit zu Jahresbeginn um insgesamt 80 Euro auf knapp über 1.110 Euro steigen. Das entspricht einem Plus von 7,74 Prozent. Der entsprechende Beschluss des Nationalrats wurde mit den Stimmen von ÖVP und Grünen nun auch von der Länderkammer bestätigt.

Auf Grundlage einer weiteren Gesetzesvorlage, die neben den Stimmen von ÖVP und Grünen auch jene von FPÖ und NEOS und damit die erforderliche Zweidrittelmehrheit erhielt, wird eine Deckelung der Erhöhung bei Pensionen ab  5.670 Euro mit 329 Euro festgelegt. Eine eigene Verfassungsbestimmung im ASVG soll sicherstellen, dass von diesem Deckel auch Sonderpensionen im Kompetenzbereich der Länder umfasst sind.

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    Extreme Teuerung trifft Österreich hart. <strong>Die Regierung hilft mit diesen Maßnahmen &gt;&gt;</strong>
    Extreme Teuerung trifft Österreich hart. Die Regierung hilft mit diesen Maßnahmen >>
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    Für die Opposition ist die Pensionserhöhung mit Einmalzahlungen völlig unzureichend. So verwies Horst Schachner (SPÖ/St) darauf, dass bereits am Beginn des heurigen Jahres die Inflation mehr als 5 Prozent betrug, die Pensionisten jedoch nur 1,8 Prozent erhielten. Nun liege die Inflation bei 10,5 Prozent, wobei die Ausgaben für Lebensmittel, Energie und Mieten noch wesentlich höher lägen. Es sei beschämend, dass in Österreich, im sechstreichsten Land der Welt die Durchschnittspension für Frauen bei 1.130 Euro liegt, sagte er.

    Indexierung von Sozial- und Familienleistungen

    Einhellig bestätigte der Bundesrat das vom Nationalrat beschlossene sogenannte Teuerungs-Entlastungspaket III, wonach künftig auch die Familienbeihilfe und viele weitere Sozialleistungen automatisch an die Inflation angepasst werden. Damit werden sie im kommenden Jahr um voraussichtlich 5,8 Prozent steigen. Neben der Familienbeihilfe sind davon auch das Kinderbetreuungsgeld, der Kinderabsetzbetrag, Schüler- und Studienbeihilfen, das Schulstartgeld, die Unterstützungsleistung für den "Papamonat" (Familienzeitbonus), das Rehabilitationsgeld, das Wiedereingliederungsgeld und das Umschulungsgeld betroffen. Beim Krankengeld bleibt es den zuständigen Sozialversicherungsträgern vorbehalten, ob und in welchem Ausmaß sie per Satzung eine Valorisierung vornehmen. Dezidiert ausgenommen von einer Valorisierung ist das Krankengeld für arbeitslose Personen, da auch das Arbeitslosengeld und die Notstandshilfe nicht an die Inflation angepasst werden.

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      Die Regierung präsentierte die neuen Maßnahmen gegen die Teuerung. Was das "Geld zurück"-Paket alles beinhaltet:
      Die Regierung präsentierte die neuen Maßnahmen gegen die Teuerung. Was das "Geld zurück"-Paket alles beinhaltet:
      APA

      Das Gesetzespaket sieht darüber hinaus vor, den Familienzeitbonus künftig nicht mehr auf das Kinderbetreuungsgeld anzurechnen und die allgemeine Zuverdienstgrenze für Bezieher von Kinderbetreuungsgeld auf 18.000 Euro anzuheben. Zudem ist in Aussicht genommen, das an die Familienbeihilfe gekoppelte Schulstartgeld künftig  bereits im August zu überweisen. Ergänzend bringt die ebenfalls einstimmig angenommene Novelle zum Schülerbeihilfengesetz rückwirkend mit September 2022 eine deutliche Erhöhung der Schülerbeihilfen.

      Sozialminister Johannes Rauch sprach in diesem Zusammenhang von einem Meilenstein. Kritikern der Sozialpolitik und der Anti-Teuerungsmaßnahmen hielt er entgegen, dass Österreich im Vergleich zu den anderen EU-Staaten am raschesten agiert und auch am meisten Geld in die Hand genommen habe. Das sei auch belegbar, unterstrich er.

      Zustimmung zu den vorliegenden Maßnahmen kam auch von der Opposition, auch wenn die Redner:innen immer wieder die Belastungen für die Bevölkerung durch die Inflation thematisierten und von unzureichenden und nicht treffsicheren Maßnahmen der Bundesregierung sprachen.

      Kleine Sozialversicherungsnovelle

      Mit breiter Mehrheit passierte eine kleinere Sozialversicherungsnovelle den Bundesrat. Sie soll zum einen bezwecken, dass der im Juli auf den Weg gebrachte Teuerungsausgleich für Bezieher kleiner und mittlerer Pensionen von bis zu 500 Euro nicht auf die Sozialhilfe angerechnet wird und somit etwa eine allfällige Wohnbeihilfe nicht schmälert. Zum anderen wird die im Zuge der Sozialversicherungsreform eingeführte Pflicht für Versicherungsvertreter, vor ihrer Entsendung in einen Verwaltungskörper eine Informationsveranstaltung des Dachverbands zu besuchen, adaptiert. Künftig reicht es demnach aus, wenn der Nachweis innerhalb von zwölf Monaten nach der Entsendung erbracht wird. Verwaltungskörper sollen damit nach dem Ausscheiden eines Mitglieds rasch wieder vollzählig besetzt werden können.

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        Karl Schöndorfer / picturedesk.com