Kundin schockiert
Fitness-Studio wollte von Kundin für ein Jahr 5.148 €
Eine Oberösterreicherin erlebte beim Blick auf ihren Fitness-Studio-Vertrag einen Schock. Der Betreiber verlangte mehr als 5.000 Euro jährlich.
Die Oberösterreicherin wollte etwas für ihre Fitness tun, meldete sich deshalb in einem Fitness-Studio im Großraum Linz an. Nach einem mündlichen Beratungsgespräch hatte die Frau den Eindruck, dass sie dafür monatlich 99 Euro zahlen muss.
"Die Frau stimmte mittels Unterschrift am Tablet zu. Nachdem sie wenig später den Vertrag erhalten hatte, bemerkte die Konsumentin, dass dieser Betrag wöchentlich fällig wird und die Gesamtkosten 5.148 Euro für zwölf Monate betragen", so die Arbeiterkammer zu dem Fall.
Eine vorzeitige Kündigung wurde der Kundin dann zunächst aber verweigert. "Erst nachdem der Konsumentenschutz der AK OÖ interveniert hatte, löste das Studio den Vertrag vorzeitig auf", so die Konsumentenschützer.
Die Arbeiterkammer gibt Tipps, wie man sich "viel Ärger und unnötige Kosten" ersparen kann:
- Rechtlich umstritten ist laut AK, ob eine Zwölf-Monatsbindung bei Fitnessstudios zulässig ist. Wird diese Laufzeit gewählt, kann eine vorzeitige Vertragsauflösung möglicherweise nicht oder nur durch einen Rechtsstreit durchgesetzt werden.
- "Sind KonsumentInnen unsicher, wie lange die Motivation anhält, sollte ein monatlich kündbares Abo gewählt werden. Immer mehr Fitnessstudios bieten derartige Tarife an. Bei diesen fallen zwar etwas höhere monatliche Gebühren als bei der Jahresbindung an, der Vertrag kann aber vergleichsweise rasch beendet werden". Der AK-Tipp: Kündigungsfristen beachten – Geschäftsbedingungen sehen oft einen Monat bis zum tatsächlichen Vertragsende vor.
- Zusatzentgelte sollte man nur bei zusätzlicher Leistung akzeptieren.
In mehreren Urteilen gegen Fitnessstudioketten hat der Konsumentenschutz der Arbeiterkammer Oberösterreich laut eigenen Angaben erreicht, dass Zusatzentgelte ohne vertragliche Gegenleistung unzulässig sind. "Dabei kommt es nicht auf die Bezeichnung an. So sind neben der Aktivierungsgebühr und Servicepauschale auch Aufnahmegebühren oder Halbjahresentgelte unzulässig, wenn es dafür keine konkrete Gegenleistung gibt, die über den Standardvertrag hinausgeht", so die Konsumentenschützer. Tipp der AK: Zusatzgebühren ohne Gegenleistung sollte man sich aus dem Vertrag streichen lassen.
Vorsicht bei Unterschrift am Tablet
Besondere Vorsicht gelte, wenn der Vertrag auf einem Tablet unterschrieben werden soll. Grund: "KonsumentInnen schildern vermehrt, dass ihnen keine Möglichkeit geboten wurde, den Vertrag vor Unterzeichnung genau zu lesen. Die unterschriebene Vereinbarung wird später per E-Mail übermittelt. Die genauen Geschäftsbedingungen sind somit erst ersichtlich, wenn der Vertrag bereits wirksam ist".
Mündliche Zusagen der Fitnessstudio-MitarbeiterInnen seien zwar Vertragsinhalt, könnten nachträglich jedoch kaum bewiesen werden. Die AK fordert, dass KonsumentInnen schon vor Vertragsabschluss am Tablet eine ausgedruckte Variante erhalten.