Blauer Brief "blöder Irrtum"

Finanzamt droht Strafe für erledigte Steuererklärung an

Die Verwunderung eines Langenzersdorfers war groß, als er den Brief des Finanzamtes öffnete - darin wurde ihm mit einer Zwangsstrafe gedroht.

Niederösterreich Heute
Finanzamt droht Strafe für erledigte Steuererklärung an
Das Finanzamt wollte gleich zwei Mal eine Umsatzsteuererklärung für das Jahr 2019.
IStock/privat

Freitagnachmittag vor zwei Wochen, Schauplatz Langenzersdorf (Bezirk Korneuburg): Statt nach der Arbeit gemütlich im schattigen Garten zu sitzen, zieht es Peter S. (Name geändert, Anmerkung) zur Post. Grund? Ein dreifach unangenehmer. Erstens die Abholung eines eingeschriebenen "blauen" Briefs. Zweitens kam der vom Finanzamt. Drittens drohte der Absender im Schreiben mit einer Zwangsstrafe.

150 Euro wären zu bezahlen, wenn S. nicht fristgerecht eine Umsatzsteuererklärung abgeben würde. Für 2019. S. war verwundert.

Eine emotional unangenehme Reise zurück

Der rüstige 60-Jährige, im Brotberuf Statistiker und somit ein genauer Mensch, war sich sicher, dass er sie damals abgegeben hatte. Denn es ging nicht mal um seine Umsatzsteuererklärung. Sondern um die für seinen Vater. Der war Ende 2019 schwer erkrankt und Anfang 2020 gestorben. Als Erbe war er verantwortlich, diese stellvertretend zu erstellen. S. hatte damals viel bürokratischen Aufwand. Zurück im Garten setzte er sich erst einmal hin.

"Ein paar tausend solcher Briefe versendet"

Ein Anruf bei der Serviceline des Finanzamts brachte schnell Aufklärung: "Ein paar tausend solcher Briefe wurden versandt", sagte ein Mitarbeiter am Telefon. Es handle sich um einen blöden Irrtum "wegen eines "IT-Fehlers". Ein Programm hätte daher vollautomatisch Briefe mit der Androhung einer Zwangsstrafe erstellt. Die wurden dann verschickt. In ganz Österreich, immer in Verbindung mit einer offenen Umsatzsteuererklärung im erwähnten Zeitraum.

Späte Kondolenz und Entschuldigung

Damit gab sich S. zufrieden. Der erwähnte auch positiv, dass der Mitarbeiter sein Beileid aussprach - wegen des Todes des Vaters. Immerhin: Höflichkeit kann das Finanzamt. Auch das Finanzministerium "bedauert diesen Fehler und entschuldigt sich für die entstandenen Unannehmlichkeiten."

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    Leserreporter

    Auf den Punkt gebracht

    • Ein Langenzersdorfer erhielt einen Brief vom Finanzamt, in dem ihm mit einer Zwangsstrafe gedroht wurde, falls er nicht fristgerecht eine Umsatzsteuererklärung seiner verstorbenen Mutter für 2019 abgibt
    • Der Mann war verwirrt, da er sicher war, die Erklärung bereits abgegeben zu haben - es stellte sich heraus, dass es sich um einen Irrtum aufgrund eines Software-Fehlers handelte, der tausende solcher Briefe verursachte
    • Der Mann war erleichtert, dass es sich um einen Fehler handelte, und erwähnte auch die späte Kondolenz des Mitarbeiters wegen des Todes seiner Mutter
    red
    Akt.
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