100-prozentige Behinderung

Feuerwehrfrau (18) verunglückt – AUVA will nicht zahlen

In der ORF-Sendung "Bürgeranwalt" kommt ein irritierender Fall zutage. Trotz 100-prozentiger Behinderung bekommt eine Feuerwehrfrau keine Rente.

Newsdesk Heute
Feuerwehrfrau (18) verunglückt – AUVA will nicht zahlen
Das Leben von Marlies K. wird nie mehr so sein, wie es einmal war.
ORF 2

Am 21. August 2021, einem Samstag, heulte in der Früh plötzlich die Sirene der Freiwilligen Feuerwehr Kronabittedt (Urfahr-Umgebung). Die unmittelbare Nähe wohnende Marlies K., damals 18, wurde davon geweckt und bekam als Feuerwehrfrau auch die entsprechende Alarmierung auf das Handy. Sie zog also die bereitgelegte Uniform an und hastete über das Stiegenhaus nach unten, kam dabei aber schwer zu Sturz.

Ihr Lebensgefährte fand sie leblos und ohne Herzschlag. 45 Minuten lang wurde sie reanimiert, per Hubschrauber ins Spital geflogen und ins künstliche Koma versetzt. Die Sauerstoffunterversorgung hat irreparable Schäden ausgelöst, etwa am Sehnerv. Ihr bleibt eine 100-prozentige Behinderung, nicht einmal mehr Autofahren darf sie.

Rechtslage eigentlich klar

Eigentlich sind Freiwillige Feuerwehrleute im Einsatz gesetzlich versichert, als wäre es ein Arbeitsunfall. Doch wie die Volksanwaltschaft über die ORF-Sendung aufdeckt, soll das in diesem Fall anders sein.

Die AUVA verweigere laut Volksanwalt Bernhard Achitz die Anerkennung als Arbeitsunfall. Marlies bekommt dadurch nicht die bessere Reha und fällt um die komplette Versehrtenrente um. Diese sollte eigentlich den Verdiensteingang, den sie durch ihre Behinderung zu erwarten hat, kompensieren.

Auslegung springender Punkt

"Entweder die AUVA ändert ihre Entscheidungspraxis, oder eine Gesetzesänderung im Sinne der hunderttausenden Freiwilligen ist notwendig. Sonst wird bald niemand mehr bereit sein, Leben und Gesundheit zu riskieren, und beim nächsten Hochwasser können wir alle selber unsere Keller auspumpen", warnt Volksanwalt Bernhard Achitz.

Im konkreten Fall stützt sich die AUVA auf ein medizinisches Gutachten, wonach bei Marlies eine seltene Herzkrankheit vorlag, die jederzeit zum plötzlichen Herztod führen hätte können. Allerdings ist ungewiss, ob sie wegen des Herzstillstands gestürzt ist oder ob dieser erst durch den Sturz eintrat. Auch möglich ist freilich, dass der Stress durch die Alarmierung dazu geführt hat.

Anerkennungsquote 86 Prozent

Bei solch einer Ausnahmesituation, wenn man von einer Alarmierung aus dem Schlaff gerissen wird, könne man laut Volksanwaltschaft aber nicht von einem herkömmlichen Arbeitswegunfall sprechen, den man hat, wenn man entspannt nach dem Frühstück in die Arbeit fährt.

Achitz hofft darauf, dass es vor Gericht noch zu einem Einlenken der Versicherung kommt. "Wenn das nicht passiert, ist das Parlament gefragt, und eine gesetzliche Verbesserung für die freiwilligen Helfer*innen muss her!"

Die AUVA wollte gegenüber dem ORF inhaltlich nichts zu dem Fall sagen, da er gerichtsanhängig ist. In den letzten drei Jahren seien jedenfalls durchschnittlich 86 Prozent der Unfälle bei Freiwilligen Feuerwehren als Arbeitsunfälle anerkannt worden.

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    Auf den Punkt gebracht

    • Eine 18-jährige Feuerwehrfrau, Marlies K., erlitt bei einem Einsatz einen schweren Sturz, der zu einer 100-prozentigen Behinderung führte
    • Trotz gesetzlicher Versicherung für Freiwillige Feuerwehrleute verweigert die AUVA die Anerkennung als Arbeitsunfall, was Marlies den Zugang zu besserer Reha und Versehrtenrente verwehrt; Volksanwalt Bernhard Achitz fordert eine Änderung der Entscheidungspraxis oder eine Gesetzesänderung
    red
    Akt.