Niederösterreich
Fenster-Fiasko: Mehrkosten statt Förderungen für Kunden
Förder-Bumerang für 2 St. Pöltner (44, 54): Die Wohnungseigentümer tauschten Fenster, doch statt einer zugesagten Förderung, gab es anfangs nur Ärger.
"Das darf doch alles nicht wahr sein. Ein bürokratischer Aufwand, Zeitaufwand und dann bleibt man fast noch auf Mehrkosten sitzen", bringt es ein Beamter (54) aus Sankt Pölten auf den Punkt.
Antragsformular
Der Wohnungsbesitzer hatte über einen Bekannten (44) erfahren, dass es bis Ende 2022 Förderungen für neue Fenster gäbe. Man müsse nur gewisse Kriterien erfüllen wie zumindest 75 % der Fenster tauschen, ein Expertenbericht der ENU (Energie- und Umweltagentur des Landes NÖ) sowie ein Antragsformular ausfüllen.
Sowohl der 54-Jährige als auch der 44-Jährige holten Angebote für neue Fenster ein (beide jeweils rund 3.000 Euro), stellten den Förderantrag, ein ENU-Experte besichtigte die Fenster vor Ort, füllte das Formular aus, kassierte 40 Euro und meinte: "Bei solch alten Fenster brauchen wir nicht weiter reden." Um ja die Förderung zu erhalten, tauschte der 54-Jährige sogar alle drei Fenster, wobei ein Fenster relativ neu war (Anm.: 2 von 3 Fenster wären nur 66,6 %).
Förderzusage vom Ministerium
Beide Wohnungs-Eigentümer reichten die Anträge ein und bekamen binnen weniger Wochen Post vom Bundesministerium für Umwelt und Klimaschutz sowie von der Abwicklungsstelle Kommunalkredit Public Consulting GmbH (KPC). Der Inhalt (siehe auch Bilderserie): "Wir freuen uns, Ihnen mitzuteilen, dass das Förderungsprojekt positiv beurteilt und daher genehmigt wurde." Plakativ stand am Briefkopf der Name der Umweltministerin Eleonore Gewessler (Grüne).
Bei der Endabrechnung mit der Förderstelle dann das böse Erwachen: Die Förderung wurde nicht gewährt und einfach storniert. Grund: Der UW-Wert müsse unter 1,1 liegen und läge in beiden Fällen knapp drüber (1,18 bzw. 1,24).
Dazu muss man wissen: Der Wärmedurchgangskoeffizient hängt immer von der Beschaffenheit der Fenster (Holz, Alu, Kunststoff), Fläche der Fenster und der Verglasung ab. Im konkreten Fall hätte es eine 3-fach-Verglasung sein müssen. "Denn mit einer 2-fach-Verglasung kommt man auf einen UG-Wert (G für Glas, Anm.) von 1,0, bei einer 3-fach-Verglasung auf einen UG-Wert von 0,7. Mit einem UG-Wert von 1,0 kann man keinen UW-Wert von unter 1,1, erreichen", erklärt der Chef der Fensterfirma.
Ausschilderung wird überarbeitet
"Ich habe dies dann eine gute Stunde lang recherchiert und verstehe jetzt alles bezüglich der Kennzahlen. Nur: Warum kommt ein Energieexperte, der gegen Entgelt berät und sagt kein Sterbenswörtchen. Nachdem der Experte da war und die Einreichung positiv beantwortet worden war, war der Kuchen für mich gegessen", so der 44-jährige Angestellte, der sich rechtlich beraten ließ und sich sowohl ans Ministerium, an die KPC sowie das Land NÖ wandte.
Die KPC bedauerte den unglücklichen Fall und blieb hart, eine Sprecherin des Bundesministerium versprach, sich die Sache anzusehen: "Meine Kollegen sind bereits mit allen zuständigen Stellen in Kontakt und sehen sich ihren Fall noch einmal im Detail an. Die KPC wird auch jedenfalls die Beschreibung der Förderkriterien in den Antragsformularen noch einmal kritisch prüfen und die Ausschilderung der UW Werte überarbeiten."
Nur Land NÖ half
Die einzigen, die wirklich handelten und halfen war das Land Niederösterreich - unbürokratisch und schnell wurde eine Lösung gefunden: Die St. Pöltner bekamen zumindest einen Teil des Förderbetrages, rund 2/3 des ursprünglich zugesagten Förderbetrages.