Er spricht von "Liebe"

Familienvater hat Geschlechtsverkehr mit 14-Jähriger

Ein Familienvater, der monatelang mit einem minderjährigen Mädchen Geschlechtsverkehr hatte, ist zu einer bedingten Freiheitsstrafe verurteilt worden.

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    Der Beschuldigte beim Betreten des Bezirksgerichts Dielsdorf.
    Der Beschuldigte beim Betreten des Bezirksgerichts Dielsdorf.
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    Der heute 41-jährige Mann hatte im Frühjahr 2022 eine bis zu seiner Verhaftung Anfang 2023 andauernde "Liebesbeziehung" mit einem damals vierzehneinhalbjährigen Mädchen. Dabei kam es im Zimmer eines Bekannten und in seiner Wohnung im Zürcher Unterland regelmäßig zu sexuellen Handlungen und zu Geschlechtsverkehr. Zudem kiffte er fast jeden Abend zusammen mit dem Mädchen Marihuana. Sie war die Kollegin seines Sohns. Der Schweizer lebt getrennt von seiner Ehefrau und ist Vater von drei Kindern. Zu seiner Familie hat er im Gefängnis keinen Kontakt.

    Am Prozess vor dem Bezirksgericht Dielsdorf vom Mittwoch zeigte sich der Beschuldigte geständig. Das Verfahren wurde unter Ausschluss der Öffentlichkeit durchgeführt, nur die Medien sind mit der Auflage, die Anonymität des Opfers zu wahren, zugelassen. "Ich bereue es", sagte der Beschuldigte, "es war ein Riesenfehler." Er habe damals eine schwere Zeit gehabt, keine Zuneigung von seiner Frau erhalten, den Job verloren und sei depressiv gewesen. "Heute würde ich das sicher nie mehr machen", erklärte er den drei Richtern.

    "Beschuldigter bagatellisiert die Taten"

    Die Staatsanwältin verlangte wegen sexueller Handlungen mit Kindern eine unbedingte Freiheitsstrafe von fünf Jahren. "Es handelt sich um einen schweren Übergrifft, der zehn Monate dauert", sagte sie. Er habe mit dem Mädchen intensiven Sex gehabt, unter anderem auch mit Sexspielzeugen. Er habe das Mädchen in seiner sexuellen Entwicklung geschädigt. Weiter kritisierte die Staatsanwältin seine Aussagen vor Gericht. Er habe sich seit seiner Kindheit immer als Opfer gesehen und gebe immer allen anderen die Schuld. "Er bagatellisiert die Taten." Die Vertreterin des Opfers forderte eine Genugtuung von rund 5.000 Franken. Das Mädchen war aus einem zerrütteten Elternhaus geflohen und in einem Kinderheim untergebracht.

    Demgegenüber plädierte der Anwalt des Beschuldigten auf eine bedingte Freiheitsstrafe von maximal zwölf Monaten. "Es war eine gegenseitige Liebesbeziehung", sagte er. Es sei eine illegale sexuelle Beziehung gewesen, aber sein Mandant habe keinen Druck ausgeübt oder das Mädchen ausgenützt. Der Anwalt zitierte die Einvernahmeprotokolle, in denen das Mädchen sagte, dass es sich wohl und sicher gefühlt habe und der Sex schön gewesen sei. Die beiden hätten sich anfänglich auf emotionaler Ebene gut verstanden, so der Verteidiger, die dann in einer sexuellen Beziehung endete.

    Beschuldigter kommt auf freien Fuß

    Das Gericht verurteilte den Mann zu einer bedingten Freiheitsstrafe von 22 Monaten und einer ebenfalls bedingten Geldstrafe. Er wird auf freien Fuß gesetzt. Zudem muss er dem Mädchen 5.000 Euro Genugtuung bezahlen. Die milde Strafe begründete der Richter damit, dass dem Beschuldigten eine gute Prognose gestellt werden kann, seinem Geständnis und der Kooperation in der Untersuchung sowie die bereits elfmonatige Sicherheits- und Untersuchungshaft.

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      Montage: Helmut Graf, Sabine Hertel
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