Religions-Wirbel
Familie ausgesperrt, weil Vater nicht an Gott glaubt
Ein Vater hätte gerne ein frei werdendes Haus gemietet. Nun bezahlt er seinen Kirchenaustritt mit einer Absage, weil das Haus der Pfarrei gehört.
In Buochs in der Schweiz wird per 1. Jänner 2024 ein frei stehendes Haus mit 7,5 Zimmern frei, das jetzt neu vermietet wird. Der Altbau bietet Umschwung und dürfte darum, mit 1900 Franken Miete pro Monat (rund 2.000 Euro), für Familien ein Traumobjekt sein. So auch für einen Leser, der letzte Woche auf das Inserat gestoßen ist und das Haus am letzten Mittwoch besichtigen konnte. Seine Situation ist so, dass er mit seiner Partnerin gerne dort eingezogen wäre und öfters auch maximal bis zu vier Kinder im Haus gelebt hätten.
Betroffener ist aus der Kirche ausgetreten
Am Montag folgte die kalte Dusche: "Ich erhielt eine Absage, mit der Begründung, dass ich das Haus nicht erhalten würde, weil ich Atheist bin", erzählt der Vater gegenüber "20 Minuten". Liegenschaftsbesitzerin ist die Pfarrei Buochs, die sich entschieden hat, dass sie an Katholiken vermieten möchte. "Ich finde dies diskriminierend, dass ich wegen Nichtglaubens abgelehnt wurde", so der Mann weiter. Sein Pech ist, dass er der Pfarrei im letzten Jahr schriftlich seinen Kirchenaustritt bekanntgegeben hatte.
Wer Kirchensteuern zahlt, ist bekannt
Laut dem Interessenten wurde er auf dem Formular, das er ausgefüllt hatte, nicht nach seiner Konfession gefragt. Dies bestätigt Patrik Achermann, der bei der Pfarrei für die erwähnte Liegenschaft zuständig ist. Er bestreitet, dass er dem Interessenten gesagt haben soll, dass nicht an Personen vermietet wird, die nicht dem christlichen Glauben angehören: "Ich habe ihm gesagt, dass wir katholische Steuerzahler bevorzugen. Buochs ist klein und darum wissen wir, dass er in Buochs keine Kirchensteuern bezahlt."
"Dies ist ganz klar ein diskriminierendes Vorgehen", sagt Daniel Gähwiler, Co-Geschäftsleiter beim Mieterinnen- und Mieterverband Luzern, Nidwalden, Obwalden, Uri. Warum dies so ist, erklärt Gähwiler so: "In der Bundesverfassung ist festgehalten, dass niemand wegen seiner Lebensform oder religiösen Überzeugung diskriminiert werden darf. Diskriminierung ist auch in der Miete unzulässig. Zudem, aus Gründen des Persönlichkeitsschutzes ist es mehr als fragwürdig, jemandem mit dem Verweis auf besonders schützenswerte Personendaten eine Wohnung zu verweigern."
Rechtliche Deckung unklar
Dies sieht Rechtsanwalt Daniel U. Walder anders: "In diesem Fall handelt es sich nicht um einen klaren Diskriminierungsfall. Ein Hausbesitzer kann seine Wohnung oder sein Haus an Personen vermieten, die er will." Auch versteht er, dass die Pfarrei einem Christen den Vorrang gibt. In einer Sache sind sich aber der Vermieterverband wie auch Walder einig: Rechtliche Schritte werden nicht empfohlen. Beide raten dem News-Scout, weiter nach einem geeigneten Wohnobjekt zu suchen, in dem das Mietverhältnis gut starten kann.