Nach Facebook-Shitstorm

Falsch verdächtigt – Polizist muss Frau 4.250 € zahlen

Ein Polizist geht seit Jahren wegen übler Nachrede gegen Facebook-User vor, die ein Posting teilten. Jetzt muss er selbst Schadenersatz zahlen.

Erich Wessely
Falsch verdächtigt – Polizist muss Frau 4.250 € zahlen
Demo am 20. Februar 2021 in Innsbruck; Screenshot von Urteil und Anwalt Florian Höllwarth
Picturedesk, "Heute", privat

Der Fall schlug hohe Wellen: Am 20. Februar 2021 war ein Polizist in Innsbruck bei einer Corona-Demo im Einsatz, kurz darauf wurde auf Facebook ein Foto bzw. Video des Beamten geteilt mit folgendem Text: "Lasst dieses Gesicht des Polizisten um die Welt gehen. Dieser Polizist eskalierte bei einer Demo in Innsbruck. Ein 82-jähriger unschuldiger Mann wurde zu Boden gerissen, verhaftet und stundenlang verhört."

Prozesse in ganz Österreich

Der damals 32-jährige Polizist aus Kärnten war bei der Amtshandlung gar nicht direkt dabei, ging gegen den Shitstorm und über 1.500 User, die das Posting geteilt hatten, mit einem Anwalt vor – Prozesse in ganz Österreich mit Schadenersatzforderungen in Höhe von mitunter bis zu 4.500 Euro, auch in Wr. Neustadt, folgten.

Anti-Corona-Demo am 20. Februar 2021 in Innsbruck

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    20. Februar 2021: Obwohl mehrere Demos und Kundgebungen gegen die Corona-Maßnahmen untersagt worden waren, sind dennoch rund 800 bis 1.000 Personen durch die Tiroler Landeshauptstadt  Innsbruck gezogen.
    20. Februar 2021: Obwohl mehrere Demos und Kundgebungen gegen die Corona-Maßnahmen untersagt worden waren, sind dennoch rund 800 bis 1.000 Personen durch die Tiroler Landeshauptstadt Innsbruck gezogen.
    ZEITUNGSFOTO.AT / APA / picturedesk.com

    Auch eine Wienerin (63) war mit einem Ermittlungsverfahren konfrontiert. Lediglich wegen eines Facebook-Accounts mit ihrem Namen und einer ZMR-Auskunft erfolgte die Anzeige. Der renommierte Anwalt Florian Höllwarth zu dem Fall: "Ich konnte darlegen, dass meine Mandantin damit nichts zu tun hat." Er drehte den Spieß um und klagte den Polizisten auf Schadenersatz und Schmerzensgeld.

    "Unerlässlich, vorab zu prüfen"

    Nun erging das schriftliche Urteil des Bezirksgerichts Sankt Veit an der Glan (Ktn.), das die Verwechslung der Wienerin mit einer Frau aus dem Burgenland bestätigt: "(...) Dass es Namensgleichheiten gibt, kann als allgemein bekannt vorausgesetzt werden (...)." Es sei "unerlässlich, vorab zu überprüfen, ob die Anzeige tatsächlich die richtige Person betrifft."

    "(...) Das von der Klägerin durch das Ermittlungsverfahren erlittene psychische Ungemach und die für sie hervorgerufene Ausnahmesituation und damit verbundene Ängste sind vom Beklagten im Rahmen des Schmerzengeldes auszugleichen." Der Polizist muss der Frau 4.235 Euro zahlen sowie die Verfahrenskosten (2.119,30 Euro) ersetzen (nicht rechtskräftig).

    Sogar der Oberste Gerichtshof (OGH) beschäftigte sich in der Causa, fällte heuer im April eine weitreichende Entscheidung: "Ein Shitstorm entsteht erst durch die Teilnahme vieler. Wer sich daran beteiligt und zur Weiterverbreitung aufruft, muss damit rechnen, dass er den Gesamtschaden gegenüber dem Opfer (vorweg)leisten und sich in der Folge der Mühe der Aufteilung des Ersatzes unter den anderen Schädigern unterziehen muss."

    Inwieweit sich das Urteil auf die vergangene Prozesslawine oder künftige Prozesse auswirken wird, wird sich zeigen – mehr dazu hier und hier.

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      Auf den Punkt gebracht

      • Ein Polizist, der wegen übler Nachrede gegen Facebook-User vorging, muss nun selbst Schadenersatz zahlen, nachdem er fälschlicherweise eine Frau beschuldigte
      • Das Bezirksgericht Sankt Veit an der Glan bestätigte die Verwechslung und verurteilte den Polizisten dazu, der Frau 4.235 Euro sowie die Verfahrenskosten zu erstatten
      • Sogar der Oberste Gerichtshof (OGH) fällte eine weitreichende Entscheidung, dass Personen, die sich an einem Shitstorm beteiligen, den Gesamtschaden gegenüber dem Opfer leisten müssen
      wes
      Akt.