Welt
Fall "Maddie McCann": Mordermittlungen gegen Deutschen
Paukenschlag im Fall "Maddie McCann": Das deutsche Bundeskriminalamt ermittelt gegen einen 43-jährigen Deutschen wegen Mordverdachts.
Im Zusammenhang mit dem Verschwinden des damals 3-jährigen britischen Mädchens Madeleine Beth McCann am 3. Mai 2007 aus einer Appartementanlage in Praia da Luz in Portugal ermittelt die Staatsanwaltschaft Braunschweig gegen einen 43-jährigen Deutschen wegen des Verdachts des Mordes.
Bei dem Beschuldigten handelt es sich um einen mehrfach vorbestraften Sexualstraftäter, der unter anderem auch wegen sexuellen Missbrauchs von Kindern verurteilt worden ist. Derzeit verbüßt der Beschuldigte in anderer Sache eine längere Haftstrafe.
Beschuldigter lebte an Algarve
Der Beschuldigte lebte zwischen 1995 und 2007 regelmäßig an der Algarve, unter anderem für einige Jahre in einem Haus zwischen Lagos und Praia da Luz. Nach hier vorliegenden Erkenntnissen ging er in dieser Zeit im Raum Lagos mehreren Gelegenheitsjobs, unter anderem in der Gastronomie, nach.
Weitere Anhaltspunkte legen nahe, dass er seinen Lebensunterhalt zudem durch die Begehung von Straftaten, darunter Einbruchdiebstähle in Hotelanlagen und Ferienwohnungen sowie Drogenhandel, bestritt.
Die Staatsanwaltschaft Braunschweig ist mit den Ermittlungen befasst, weil der Beschuldigte vor seinem Auslandsaufenthalt seinen letzten Wohnsitz im hiesigen Bezirk hatte.
Ermittler bitten um Hinweise
Im Rahmen der Ermittlungen, die im Auftrag der Staatsanwaltschaft Braunschweig durch das Bundeskriminalamt (BKA) in enger Zusammenarbeit mit der Metropolitan Police/Großbritannien sowie der Polícia Judiciária/Portugal geführt werden, wird jetzt auch öffentlich um Mithilfe der Bevölkerung gebeten.
Der Tatverdächtige nutzte zur tatkritischen Zeit einen dunkelfarbenen Jaguar XJR 6, über die konkrete Zulassung vor der Tat liegen keine Erkenntnisse vor, die letzte bekannte Zulassung nach dem Tattag war von der Stadt Augsburg, sowie einen weiß-gelben VW T3 Westfalia mit portugiesischer Zulassung. Es liegen Hinweise vor, wonach er eines dieser Fahrzeuge zur Begehung der Tat genutzt haben könnte.
Darüber hinaus nutzte er im fraglichen Tatzeitraum mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit die portugiesische Mobilfunknummer + 351 912 730 680. Mit einer bislang unbekannten Person wurde am 03.05.2007 zu einer tatrelevanten Zeit im Bereich von Praia da Luz ein Telefonat geführt. Der Gesprächsteilnehmer nutzte hierbei die portugiesische Rufnummer + 351 916 510 683. Der Nutzer dieser Nummer kommt als wichtiger Zeuge in Betracht, hielt sich während des Telefonats aber nicht in dem Bereich auf.
Hinweise bitte an das Bundeskriminalamt unter der Telefonnummer + 49 (0) 611 / 55 -18444 oder jeder anderen Polizeidienststelle.