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Fall Maddie: Haftbefehl gegen Christian B. aufgehoben

Paukenschlag im Fall Maddie! Laut dem Landgericht Braunschweig liege gegen Christian B. kein dringender Vergewaltigungsverdacht vor.

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Fall Maddie: Haftbefehl gegen Christian B. aufgehoben
Gegen Christian B. liege kein dringender Vergewaltigungsverdacht im Fall Maddie vor.
IMAGO/Noah Wedel

Der Haftbefehl gegen den auch im Fall Maddie verdächtigen Christian B. ist aufgehoben worden. Mit Blick auf die Vorwürfe gegen den 47-jährigen Deutschen zu fünf anderen schweren Straftaten gegen die sexuelle Selbstbestimmung bestehe kein dringender Tatverdacht, teilte das Landgericht Braunschweig am Mittwoch mit. Im Gefängnis bleibt der Mann dennoch, wegen einer Verurteilung aus dem Jahr 2019 für die Vergewaltigung einer 72 Jahre alten US-Amerikanerin 2005 in Portugal.

Der Verteidigung des mehrmals vorbestraften Sexualstraftäters hatte den entsprechenden Antrag zur Aufhebung gestellt, weil es nach dem bisherigen Verlauf der Beweisaufnahme keinen Grund mehr für einen Haftbefehl gebe. Die Kammer verneinte den dringenden Tatverdacht hinsichtlich sämtlicher Anklagevorwürfe, wie das Gericht mitteilte.

Angeklagte verteidigt sich schweigend

Ein dringender Tatverdacht liegt vor, wenn nach den bisherigen Ermittlungsergebnissen eine hohe Wahrscheinlichkeit besteht, dass der Beschuldigte die Tat begangen hat. Der Tatverdacht ist dagegen nur hinreichend, wenn bei der vorläufigen Bewertung eine Verurteilung wahrscheinlicher ist als ein Freispruch. Die Verteidiger wollten mit dem Antrag einen Zwischenstand von der Strafkammer einfordern.

Nach dem bisherigen Verlauf der Beweisaufnahme könne der Haftbefehl keinen Bestand mehr haben, hatte Verteidiger Friedrich Fülscher zur Begründung gesagt. Christian B. werden in dem Prozess drei Vergewaltigungen und zwei Fälle von sexuellem Missbrauch an Kindern in Portugal vorgeworfen. Der Angeklagte verteidigt sich bisher schweigend und es gilt die Unschuldsvermutung.

Maddie verschwand vor 17 Jahren

Der Maddie-Komplex ist offiziell nicht Gegenstand des Verfahrens. Die Ermittlungen zum Verschwinden der dreijährigen Britin Madeleine McCann im Mai 2007 aus einer Ferienanlage im portugiesischen Praia da Luz an der Algarve dauern an. Der nächste Verhandlungstermin im aktuellen Prozess ist am 5. Juli.

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Auch 17 Jahre später bewegt der Fall der verschwundenen Madeleine McCann viele Menschen. Die damals Dreijährige verschwand am 3. Mai 2007 spurlos aus einer Ferienanlage im portugiesischen Praia da Luz, die Ermittlungen der internationalen Strafverfolgungsbehörden dauern immer noch an. Der Deutsche Christian B., der bereits wegen Vergewaltigung im Gefängnis einsitzt, galt als Hauptverdächtiger in dem Fall.

Seit 2020 ermittelt das deutsche Bundeskriminalamt und die Staatsanwaltschaft Braunschweig gegen B. Er ist ein einschlägig bekannter Pädophiler und Vergewaltiger, bestreitet aber, etwas mit dem Verschwinden Maddies zu tun zu haben.

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    REUTERS/Suzanne Plunkett; Darren Staples/Pool

    Auf den Punkt gebracht

    • Der Haftbefehl gegen den verdächtigen Christian B
    • im Fall Maddie wurde aufgehoben, da kein dringender Vergewaltigungsverdacht besteht
    • Trotzdem bleibt er wegen fünf anderen schweren Straftaten gegen die sexuelle Selbstbestimmung im Fokus der Ermittlungen
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