Anklage erhoben
Fake-Zahnarzt verletzte Patienten durch Fehlbehandlung
Über knapp sieben Jahre soll sich ein Mann als Zahnarzt ausgegeben und so über 100.000 Euro verdient haben. Der Fall soll nun vor Gericht landen.
Wohl kaum jemand geht gerne zum Zahnarzt – es kann teuer und schmerzhaft werden. Doch wie müssen sich die Opfer eines Hochstaplers fühlen, der sie gar nicht behandeln dürfte?
Wie "vol.at" berichtet, soll ein 52-Jähriger sich zwischen Februar 2015 und März 2022 als Zahnmediziner ausgegeben haben. Die Staatsanwaltschaft Feldkirch hat wegen gewerbsmäßig schweren Betrugs, fahrlässiger Körperverletzung und Kurpfuscherei Anklage erhoben.
Vermögen durch Fehlbehandlungen
Der mutmaßliche Täter, der ein zahnmedizinisches Unternehmen betreibt, sei an zwei Orten in Vorarlberg als Fake-Arzt tätig gewesen und habe 17 Personen entgegen den Regeln der ärztlichen Kunst fehlbehandelt. Laut dem Sprecher des Landesgerichts Feldkirch soll er Patienten und Patientinnen verleitet haben, sich von ihm "behandeln" zu lassen.
Mit seinen nicht-erlaubten "Diensten" soll der Unterländer 101.900 Euro ergattert haben. Seine hinters Licht geführte Patientenschaft habe er laut Anklageschrift zum Teil grob fahrlässig und teilweise fahrlässig am Körper verletzt.
Nicht schuldig
Noch ist kein Urteil gefallen, gegen die Anklageschrift kann dem Bericht nach noch Einspruch erhoben werden. Für den Beschuldigten gilt die Unschuldsvermutung. Sollte er für schuldig befunden werden, drohen ihm bis zu fünf Jahre Haft. Der mutmaßliche Hochstapler ist unbescholten. Er bekennt sich nicht schuldig.
Gegen den 52-jährigen Mann laufen auch Zivilprozesse - mehrere seiner Ex-Patienten haben ihn geklagt. Bei einer Vehandlung am Montag erschien er nicht, da er laut Anwalt auf einer Vortragsreise in Indien sei.
Die Bilder des Tages
Auf den Punkt gebracht
- Ein 52-jähriger Mann gab sich über knapp sieben Jahre als Zahnarzt aus und verdiente dabei über 100.000 Euro durch Fehlbehandlungen
- Die Staatsanwaltschaft Feldkirch hat Anklage wegen gewerbsmäßig schweren Betrugs, fahrlässiger Körperverletzung und Kurpfuscherei erhoben, wobei der Beschuldigte sich nicht schuldig bekennt und die Unschuldsvermutung gilt