Wien

So hoch sind Strafen für Fake-Namen in Lokalen

Seit Montag gilt in der Wiener Gastronomie die Registrierungspflicht für Gäste. Sollte der Schein falsch ausgefüllt werden, drohen den Wirten Strafen.

Heute Redaktion
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Seit Montag gilt die Registrierungspflicht.
Seit Montag gilt die Registrierungspflicht.
istock

Seit Montag muss man bei einem Lokalbesuch in Wien einen Zettel ausfüllen und Daten, wie Vorname, Nachname, Telefonnummer und E-Mail-Adresse eintragen. Mit dieser Regelung soll die Nachverfolung von Kontaktpersonen bei einer Corona-Infektionen im gastronomischen Betrieb erleichtert werden.

Am Wochenende wurde bereits verstärkt in der Nachtgastronomie kontrolliert. 160 Anzeigen gab es insgesamt wegen Verstößen gegen die Corona-Schutzmaßnahmen, "Heute" berichtete.

Sperrstunde bis 1 Uhr bleibt

Bürgermeister Michael Ludwig verteidigte die Registrierungspflicht in der Gastronomie. Aufgrund der hohen Infektionszahlen sei die Stadt zu diesen Maßnahmen gezwungen: "Wir versuchen immer, das gelindeste Mittel einzusetzen. Wir bauen darauf, dass die Kunden verstehen, dass das sinnvoll ist."

Einer Vorverlegung der Sperrstunde wie im Westen erteilte der Wiener Bürgermeister erneut eine Absage. Die Lokale dürfen also weiterhin bis 1 Uhr früh geöffnet haben.

Bis zu 1.450 Euro Strafe

Jetzt wurde auch bekannt, welche Strafen Wirten drohen, wenn sie im Falle eines Infektionsgeschehens die Kontaktdaten ihrer Gäste nicht liefern können bzw. Besucher falsche Angaben machen. Die Strafen betragen zwischen 250 und 450 Euro. Maximal können bis zu 1.450 Euro fällig werden. Und zwar, wenn - wie laut Epidemiegestz vorgeschrieben - der Auskunftspflicht nicht nachgekommen wird.

Die Gastronomen müssen also, wenn Gäste auf dem Zettel Fake-Namen wie etwa "Micky Maus" eintragen, mit diesen Strafen rechnen. Sollten sich Besucher ganz weigern sich einzutragen, kann der Wirt von seinem Hausrecht Gebrauch machen und den Zutritt verwehren.

Sollen die Gäste falsche Namen und Kontaktdaten eintragen, die aber glaubwürdig klingen, drohen keine Sanktionen, da Wirte keine Ausweise verlangen können.

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