Österreich

Fahrverbot, Auto weg – erhöhte Strafen für Rowdy-Tuner

Der Nationalrat hat sich mit breiter Mehrheit für ein konsequentes Vorgehen gegen illegale Verhaltensweisen der Tuner-Szene ausgesprochen.

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Strafen für illegales Tuning von Fahrzeugen und unangebrachte Fahrweisen werden deutlich erhöht
Strafen für illegales Tuning von Fahrzeugen und unangebrachte Fahrweisen werden deutlich erhöht
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Das Vorgehen gegen problematische Verhaltensweisen in der so genannten "Tuner-Szene" soll per Gesetz erleichtert werden. In seiner heutigen Sitzung sprach sich der Nationalrat mit breiter Mehrheit für eine Novelle zum Kraftfahrgesetz (KFG) aus. Nur die Abgeordneten der FPÖ wollten das Gesetz nicht mittragen, da sie es als überschießend und als Beispiel einer "Anlassgesetzgebung" bewerteten.

Die neuen Regelungen beziehen sich explizit auf Verhaltensweisen mit Kraftfahrzeugen, wie sie speziell im Rahmen von Treffen der Tuner-Szene beobachtet werden können. Der Polizei soll bei unzulässigen Veränderungen an Fahrzeugen und bei so genannten "nicht der Eigenart des Fahrzeuges entsprechenden Verhaltensweisen" rascher einschreiten und zeitweise Fahrverbote aussprechen können. Zudem werden die Strafen bei Verstößen deutlich erhöht.

Gefährliches Verhalten im Verkehr abstellen

Gerhard Deimek (FPÖ) sagte, die Novelle sei nicht geeignet, ihr angebliches Ziel, nämlich gefährliches Verhalten im Straßenverkehr abzustellen, zu erreichen. Um die betreffenden Delikte zu bestrafen, seien die bisherigen Regelungen ausreichend. Deimek sah auch Probleme der Vollziehung. Die neue gesetzliche Lage erhöhe nur den Druck auf die Polizei, Strafen zu verhängen, gebe ihr aber nicht die nötigen Ressourcen in die Hand, um einschätzen zu können, ob die Strafverfügung zu Recht ausgesprochen werde. Das werde in der Praxis für ExekutivbeamtInnen zum Problem werden, befürchtete der Abgeordnete. Auch sei die Erhöhung des Strafrahmens überschießend. Das Gesetz sei ein Beispiel dafür, dass die Grünen versuchen würden, per Gesetz und mit "planwirtschaftlichen Methoden" den Autoverkehr immer mehr zurückzudrängen, meinte Deimek.

Sein Fraktionskollege Walter Rauch bekräftigte den Vorwurf der Anlassgesetzgebung. Absicht der Novelle sei einzig und allein, das jährliche GTI-Treffen in Kärnten zu verhindern oder zumindest zu beschränken. Die KFG-Novelle sei ein massiver Eingriff in die Freiheit von BürgerInnen und von den Autofahrerklubs vernichtend beurteilt worden, sagte Rauch. Auch Christian Ries (FPÖ) sprach von Anlassgesetzgebung, die nur deshalb erfolge, weil die Kärntner Landesregierung nicht imstande sei, die bereits bestehenden Gesetze anzuweden, um das GTI-Treffen am Wörthersee in den Griff zu kriegen. Die Änderungen des KFG sei unnötig, da die beanstandeten Verhaltensweisen bereits über Landesgesetze hinreichend geregelt werden könnte.

Weiterfahrt bis 72 Stunden unterbinden

Der Verkehrssprecher der Grünen Hermann Weratschnig hielt der FPÖ entgegen, dass die Novellierung des KFG aus triftigen Gründen erfolge. Tatsache sei, dass das egoistische Verhalten einiger weniger im Straßenverkehr viele Menschen belästige und gefährde. Die Hilferufe dieser Menschen nehme man mit der Gesetzesänderung ernst und schaffe die Voraussetzungen, damit Verhaltensweisen, die auf normalen Straßen nichts verloren haben, konsequent unterbunden werden. Veränderungen an Fahrzeugen oder Fahrweisen, die Gefährdungspotenzial haben, könnten künftig rascher und härter bestrafen werden, meinte der Grüne Verkehrssprecher. Bei wiederholten Verstößen werde es der Polizei ermöglicht, die Weiterfahrt bis zu 72 Stunden zu unterbinden, etwa durch Abnahme der Fahrzeugschlüssel und der Fahrzeugpapiere, durch das Absperren oder Abstellen des Fahrzeugs, das Anlegen von technischen Sperren und/oder durch eine Abnahme der Kennzeichentafeln. Olga Voglauer (Grüne) fügte hinzu, FPÖ-Abgeordnete, die die neuen gesetzlichen Regeln kritisierten, hätten offensichtlich keine Ahnung davon, mit welchen Auswüchsen der Tuner-Szene AnrainerInnen wie UrlauberInnen in Kärnten Jahr für Jahr in den Sommermonaten konfrontiert seien.

Franz Eßl (ÖVP) betonte, er sei an sich gegen überbordende Eingriffe des Gesetzgebers. Dieser müsse aber dann aktiv werden, wenn es um die Sicherheit gehe. Im Fall des Tunings gehe es nicht nur um die Veränderungen von Fahrzeugen selbst, sondern um die oft aggressive Fahrweise vieler BesitzerInnen von umgebauten Fahrzeugen. Immer häufiger komme es zu Unfällen, die in direktem Zusammenhang mit der Tuning-Szene stehen, sagte der Abgeordnete. Daher müsse eine Regelung im Sinne der Verkehrssicherheit geschaffen werden.

NEOS-Verkehrssprecher Johannes Margreiter merkte an, das Gesetz schaffe an sich keine neuen Strafbestände, sondern nehme nur Präzisierungen vor. Diese werden es der Polizei erlauben, bei Gesetzesverstößen effektiver einzuschreiten. Aus legistischer Sicht sei dieses Anliegen durch die Novelle gut gelöst worden, lobte der Abgeordnete das Verkehrsressort.

Auto wegnehmen

Dietmar Keck (SPÖ) sagte, Teile der Tuner-Szene würden sich ihren Autos mit Freude widmen, diese aber immer rücksichtsvoll verwenden und keine Störungen oder Belästigungen anderer verursachen. Leider gebe es aber eine immer größer werdende Gruppe, die ein rücksichtsloses Verhalten an den Tag lege. Das einzige, was Personen, die sich derart rücksichtlos verhalten beeindrucke, sei, wenn man ihnen das Auto abnehme. Er hoffe, dass sehr bald eine gesetzliche Regelung geschaffen werde, die diesen Schritt erlaube. Niemand habe etwas gegen Tuning an sich, wenn es im Rahmen des vom KFG erlaubten bleibe, meinte Alois Schroll (SPÖ). Vorgehen müsse man aber gegen eine immer größer werdende Szene, die andere nicht nur durch Lärmentwicklung belästige, sondern sie auch durch illegale Straßenrennen gefährde. Klaus Köchl (SPÖ) sagte, es sei eine Tatsache, dass Teile der Tuner-Szene unterdessen in Kärnten über Monate hinweg eine untragbare Lärmbelästigung verursachen würden und dass man dagegen vorgehen müsse.

Verkehrsministerin Leonore Gewessler betonte, die Novelle richte sich nicht generell gegen Tuning, sondern gegen unsachgemäße oder illegale Veränderungen an Fahrzeugen sowie gegen gefährliche Fahrweisen. Ein immer stärker anwachsender Teil der Tuning-Szene verursache eine starke Lärmbelästigung und Luftverschmutzung. Das Gesetz definiere daher nun präzise, was verboten sei, wie etwa, Motoren so zu manipulieren, dass Explosionsgeräusche im Abgastrakt erzeugt werden. Das Gesetz benenne auch Verhaltensweisen mit Fahrzeugen, die neben Lärmbelästigung auch zu Umweltbelastung und Gefährdung anderer führen. Das seien etwa starke Anfahrbeschleunigungen, abrupte Abbremsungen, Schleuderbewegungen, Driften oder das schnelle Kreisen-Lassen des Fahrzeugs um die eigene Achse am Stand. Die Strafen dafür würden deutlich angehoben und die Exekutive könne auf der Grundlage der neuen gesetzlichen Regelungen bei Verstößen rascher einschreiten.

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