Auch drei Freisprüche

Fahrgästen Rolex gestohlen: 4 Jahre Haft für Taxler

Mehrere Taxifahrer sollen über Jahre hinweg gezielt betrunkene Fahrgäste ausgesucht haben, um sie zu bestehlen. Nur einer wurde schuldig gesprochen.

Wien Heute
Fahrgästen Rolex gestohlen: 4 Jahre Haft für Taxler
Die vier Angeklagten vor Gericht. Nur einer wurde schuldig gesprochen.
Denise Auer

Drei Taxifahrer zwischen 34 und 57 Jahren waren wegen Diebstahls, Bildung einer kriminellen Vereinigung, Raub und anderer Delikte angeklagt. Die Verdächtigen hatten es gezielt auf betrunkene Fahrgäste mit Luxusuhren abgesehen. Schliefen diese im Auto ein, wurde ihnen angeblich Uhr und andere Wertsachen gestohlen.

Schaden von 350.000 Euro

Der Hauptangeklagte (34) hatte sich bereits teilweise geständig gezeigt. Die drei Mitangeklagten bekannten sich nicht schuldig. Der Gesamtschaden soll bei 350.000 Euro liegen.

Der Hauptangeklagte wurde wegen gewerbsmäßigem Diebstahls, wegen eines versuchten Raubes sowie Urkundenfälschung und Geldwäsche zu vier Jahren unbedingt verurteilt – nicht rechtskräftig. Die betrunkenen Opfer konnten sich nicht wirklich erinnern und die Täter nicht eindeutig identifizieren. Daher wurden die Mitangeklagten im Zweifel freigesprochen.

Angeklagter erbat Bedenkzeit

Dem Hauptangeklagten wurde der bisherige ordentliche Lebenswandel und vor allem das reumütige Geständnis mildernd angerechnet. Die Tatsache, dass die Vorhaben von Anfang bis Ende geplant waren und gerade gewerbsmäßig abliefen, wirkte allerdings erschwerend. Der Hauptangeklagte erbat sich noch drei Tage Bedenkzeit, auch die Staatsanwältin gab keine Erklärung ab. Die Urteile sind daher noch nicht rechtskräftig.

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    Getty Images, Ostfilm

    Auf den Punkt gebracht

    • Wiener Taxifahrer wurden angeklagt, betrunkene Fahrgäste auszusuchen und ihnen Luxusuhren und Wertsachen zu stehlen
    • Einer der Angeklagten wurde schuldig gesprochen und zu vier Jahren unbedingter Haft verurteilt, während die anderen beiden im Zweifel freigesprochen wurden
    • Die Täter konnten aufgrund der betrunkenen Opfer nicht eindeutig identifiziert werden
    red
    Akt.