Wirtschaft
Facebook platziert Glawischnig-Urteil auf Startseite
Auf der Facebook-Startseite muss für die nächsten sechs Monate das Urteil im Fall Eva Glawischnig prangen.
Knappe vier Millionen Österreicher nutzen Facebook. Wer die Startseite besucht, stößt seit Mittwoch aber auf eine neue Schaltfläche. Direkt unter dem Feld zum Einloggen oder Registrieren steht dort nun "Im Namen der Republik – Handelsgericht Wien – Rechtssache zu 11 Cg 65/16w (Glawischnig-Piesczek)."
Bereits im November 2020 hat sich dieser Richterspruch abgezeichnet. Die ehemalige Grünen-Chefin Eva Glawischnig forderte nach einer Hass-Welle 2017 von Facebook, alle Postings, die sie etwa als "miese Volksverräterin" beleidigten, zu löschen bzw. die Veröffentlichung zu unterlassen. Dazu sollten auch wort- und sinngleiche Äußerungen zählen.
Facebook argumentierte, unmöglich weltweit verhindern zu können, dass alle sinngleichen Äußerungen gepostet werden und ging deswegen in Revision an den Gerichtshof der Europäischen Union. Dieser sah aber keinen Widerspruch zum EU-Recht.
Zweifel an Erfüllung
Mittlerweile hat auch Facebook das Urteil laut "APA" anerkannt und beugt sich der Auflage, das Ergebnis auf seiner Startseite für sechs Monate lang abrufbar zu halten. Glawischnigs Rechtsanwältin Maria Windhager sprach von einem "absolut sensationellen" Grundsatzurteil und einem "Sieg auf allen Ebenen".
Nun werden aber weitere, rechtliche Schritte geprüft. Denn das volle Urteil ist einem ersten Test zufolge nur in Österreich und nur über einen weiteren Klick einsehbar. Das Urteil: "Die Beklagte ist schuldig, es ab sofort zu unterlassen, die Klägerin zeigende Lichtbilder zu veröffentlichen und/oder zu verbreiten, wenn im Begleittext die wörtlichen und/oder sinngleichen Behauptungen, die Klägerin sei eine 'miese Volksverräterin' und/oder ein 'korrupter Trampel' und/oder Mitglied einer 'Faschistenpartei', verbreitet werden."
Besonders brisant sei aber auch der Fakt, dass Facebook die Userdaten der Hassposterin herausgeben muss. Bisher berief man sich hierbei auf irisches Recht. Zudem müssen an Glawischnig 4.000 Euro Schadenersatz gezahlt sowie die Verfahrenskosten in Höhe von 19.000 Euro getragen werden, berichtet die "APA".