Steiermark

Explosion vor steirischem Asylquartier: Angeklagte frei

Der Fall liegt nun schon mehr als 13 Jahre zurück. Nun wurden die drei Beschuldigten von den Geschworenen vor Gericht freigesprochen.

Newsdesk Heute
Explosion vor steirischem Asylquartier: Angeklagte frei
Die Spannungen zwischen der einheimischen Bevölkerung und Zuwanderern nimmt Europaweit immer mehr zu.
Jens Büttner / dpa / picturedesk.com

Das Geschworenengericht sprach sich für die Angeklagten aus. Sie entschieden, dass keiner der drei Männer wegen des 13 Jahre alten Sprengsatzvorfalls angeklagt werden sollte. Das Urteil ist jedoch noch nicht rechtskräftig, da der Staatsanwalt dazu noch keine Erklärung abgab.

Rohrbombe sorgte für großen Rumms

Ein rohr- oder dosenförmiger Sprengsatz detonierte am 11. September 2010 gegen 1:40 Uhr am Eingang des Asylheims in Graz. Die 36 Migranten im Inneren des Gebäudes wurden durch die Explosion aus ihrem Schlaf gerissen, zu Verletzungen war es nicht gekommen.

Ein kriminaltechnisches Gutachten von Beweisfotos blieb aus, da ein Größenabgleich der Personen auf den Bildern nicht mehr möglich sei. Eine Bank im Hintergrund, welche als Vergleichsmittel dienen sollte, wurde mittlerweile abgerissen. Zwei Mitarbeiter der Grazer Verkehrsbetriebe sollen damals den Knall und die Druckwelle der Explosion bemerkt haben.

Einer von ihnen soll ebenfalls einen Mann über die Straße laufen gesehen haben. Er konnte aber aufgrund dessen, dass der Vorfall 14 Jahre her ist und die nächtlichen Sichtverhältnisse es ihm erschwerten, keinen der drei Beschuldigten wiedererkennen.

Staatsvertretung handle selbst gegen das Gesetz

Zu Beginn des letzten Prozesstages beschuldigte die Verteidigung der drei Männer, das Gericht und das Landesamt für Verfassungsschutz und Terrorismusbekämpfung, sich selbst nicht gesetzeskonform zu verhalten.

Der Verteidiger prangerte an, dass ein Geschworener aus dem Prozess ausgeschlossen wurde, da er "die Ermittlungstätigkeit des LVT kritisch sieht“, so der Anwalt. Das Gericht sowie das LVT räumten bereits ein, dass er zu Pannen in den Ermittlungen gekommen war.

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