OGH prüft Urteil
Ex-Finanzminister Grasser – Haft nun wahrscheinlicher
Die Generalprokuratur empfahl dem Obersten Gerichtshof, die Grasser-Verurteilung - 8 Jahre Haft - zu bestätigen. Schlecht für den Ex-Politiker.
Der ehemalige Finanzminister Karl-Heinz Grasser bekam am 4. Dezember 2020 ein vernichtendes Urteil serviert: Acht Jahre Haft wegen Untreue und illegaler Geschenkannahme hieß es damals. Im Mittelpunkt der Klage stand der Verdacht, dass Grasser beim Verkauf von Wohnbaugesellschaften des Bundes (darunter auch die Gesellschaft "BUWOG", die Namensgeber des Prozesses ist) Verkaufsprovision kassiert hätte. Nach dem Urteil des Wiener Landesgerichts für Strafsachen ging der Ex-Finanzminister in Berufung.
Um den Ex-Finanzminister steht es schlecht
Damit geht das Urteil nun vor dem Obersten Gerichtshof (OGH), doch für Grasser sieht es nicht besser aus als zuvor. Denn die Generalprokuratur, also die oberste Staatsanwaltschaft der Republik, gab dem OGH eine Empfehlung - und diese hat es in sich: "Nach Ansicht der Generalprokuratur wären folgende Schuldsprüche zu bestätigen und die zu diesen erhobenen Nichtigkeitsbeschwerden zurückzuweisen", und zwar betreffend Grasser "wegen der Verbrechen der Untreue (...) und der Geschenkannahme durch Beamte (...)."
Das bedeutet, dass die Generalprokuratur den OGH dazu anhält bzw. diesem empfiehlt, die bestehenden Schuldsprüche anzunehmen. Allerdings ist der OGH nicht verpflichtet, sich an die Empfehlung zu halten, tut es aber meistens.
Dabei ist im Fall Grasser nicht nur die Sache "Buwog" gemeint, sondern auch der Punkt "Terminal Tower". Bei letzterem habe sich die Finanz in einem Hochhaus in Linz eingemietet, wobei es für Grasser ebenfalls eine Provision gegeben haben soll.
160 Seiten Stellungnahme
Die Stellungnahme der Prokuratur umfasst ganze 160 Seiten. Darin empfiehlt sie aber nicht nur, das Urteil gegen Grasser zu halten, sondern auch gegenüber den anderen 8 schuldig-Gesprochenen, welche ebenfalls eine Berufung einlegten. Die damals restlichen 6 der 14 Angeklagten wurden freigesprochen.
Auch für Mitangeklagte ist das Urteil zu halten
Wie Prokuratur-Sprecher Martin Ulrich der "Presse" zusammenfassend bestätigt, solle also das Grasser-Urteil in weiten Teilen (vor allem wegen Untreue) "bestehen bleiben". Zu den Mitangeklagten gehört auch Ex-FPÖ-Politiker Walter Meischberger. Die Prokuratur empfiehlt auch hier, genauso wie für Grasser und den früheren Werbe- und PR-Spezialisten Peter Hochegger, das Urteil zu halten. Bis der OGH dieses aber festlegt, gilt die Unschuldsvermutung.