Urteil gefallen
Ex-Chef klagte– Teichtmeister muss 19.231 Euro zahlen
Abgesagte Vorstellungen und Rechtsanwaltskosten: Der tief gefallene TV-Star wurde von seinem Ex-Chef verklagt. Das Urteil fällt überraschend aus!
Im Herbst wurde TV- und Theater-Darsteller Florian Teichtmeister rechtskräftig zu zwei Jahren bedingter Haft verurteilt. Der 45-Jährige musste sich wegen Besitzes und Herstellung von zehntausenden Dateien mit Missbrauchsdarstellungen von Kindern und Jugendlichen vor dem Richter verantworten. Er sei pädophil, habe in der Corona-Zeit täglich drei Gramm Koks geschnupft, erklärte der arbeitslose Mime – wir berichteten.
Nun gab es im April ein Wiedersehen vor Gericht mit seinem ehemaligen Arbeitgeber. Das Burgtheater hatte den gefallenen Star geklagt. Denn durch den Missbrauchs-Skandal entging Teichtmeisters Ex-Chef am Ring viel Geld. Veranstaltungen mussten abgesagt, Programme neu gedruckt werden. Dazu kam ein enormer Image-Schaden und Zigtausende Euro an Rechtsanwaltskosten. Insgesamt forderte das Burgtheater von seinem ehemaligen Darsteller rund 95.000 Euro. Das nicht rechtskräftige Urteil erging schriftlich – flatterte dem Schauspieler nun ins Haus.
19.231 Euro für "Burg"
Teichtmeister muss dem Burgtheater laut "Krone"-Bericht nur 19.231 Euro zahlen – die restliche Forderung der "Burg" wurde abgewiesen. Denn das Gericht sah eine Mitschuld des Theaterhauses an dem Schaden. Teichtmeister gab an der Burg den Unschuldigen, wies alle Vorwürfe von sich. Seine Chefs glaubten ihm, besetzten trotz schwerer Anschuldigungen weiter Hauptrollen mit ihm.
Theater soll Teilschuld haben
Als das Burgtheater im September 2021 von dem Strafverfahren erfuhr, hätte Teichtmeister sofort gekündigt werden müssen, meinte nun das Arbeits- und Sozialgericht. Der Schaden hätte sich dadurch "drastisch reduziert". Deshalb trage das Burtheater zu zwei Drittel die Last am entstandenen Schaden. Das Haus muss Teichtmeister anteilig Verfahrenskosten in der Höhe von 6.000 Euro ersetzen. Das Burgtheater will das Urteil prüfen, eventuell Berufung einlegen. Für alle Beteiligten gilt die Unschuldsvermutung.