Auch Österreich in Kritik!
EU: Zu hohe Neuverschuldung bei 7 Mitgliedsstaaten
Die Europäische Kommission leitet Schritte für neue Strafverfahren wegen zu hoher Neuverschuldung ein. Österreich wurde auch unter die Lupe genommen.
Die Europäische Kommission hat Strafverfahren gegen insgesamt 7 EU-Nationen eingeleitet. Grund dafür ist die zu hohe Neuverschuldung – alle sieben wiesen ein zu hohes Defizit auf, wie am Mittwoch mitgeteilt wurde.
Betroffen sind Frankreich, Italien, Belgien, Ungarn, Malta, Polen und die Slowakei. Gegen Rumänien wurde ein Verfahren bereits eröffnet.
Zahnlose Regelung?
Bei einem Strafverfahren, müssen die Mitgliedsstaaten Gegenmaßnahmen einleiten, um ihre Finanzen wieder in den Griff zu kriegen oder zumindest zu verbessern. Der Hintergrundgedanke dabei ist eine finanziell stabile Eurozone. Rein theoretisch sind bei anhaltenden Verstößen auch Strafen in Milliardenhöhe möglich – bisher wurden solche aber keinem Land auferlegt.
Das Regelwerk, welches die EU-Kommission beaufsichtigt, erlaubt eine Neuverschuldung von maximal drei Prozent des Bruttoinlandsprodukts (BIP). Strafverfahren gibt es keine, wenn etwa besondere wirtschaftliche Umstände bestehen oder mehr für Verteidigung investiert wurde. Insgesamt zwölf Staaten wurden genauer unter die Lupe genommen.
Russisches Gas in Österreich
Österreich war nicht dabei, obwohl auch dieses Jahr in der Alpenrepublik ein Budgetdefizit von 3,1 Prozent erwartet wird. Dafür gab es Kritik aufgrund von der fehlenden Umsetzung von Empfehlungen der Vorjahre. Wie vergangenes Jahr wurde die hohe Abhängigkeit von russischem Gas erwähnt.
Weiters soll Österreich den Ausbau von erneuerbaren Energien schneller vorantreiben: "Das Fehlen einer klaren Strategie zur Abkopplung von russischem Gas macht Österreichs Energieversorgung verwundbar", heißt es. Es wird darauf gedrängt, das überarbeitete Strommarktgesetz sowie das Gesetz über erneuerbare Gase im Parlament zu verabschieden.
EU-Zeugnis zu Regierung und Steuersystem
Die Gesundheitsreform 2023 wird im Bericht positiv erwähnt, allerdings enthalte das Reformpaket hingegen "keine Strukturreformen, die die Finanzierungs- und Ausgabenzuständigkeiten neu ordnen würden, um die Effizienz zu steigern".
Außerdem müsse das Betreuungsangebot gestärkt werden. Weitere Herausforderungen seien das ungenutzte Potenzial von Frauen auf dem Arbeitsmarkt und die alternde Bevölkerung. Das Steuersystem sei ein „komplexes System von zwischenstaatlichen Transfers" zwischen Behörden des Bundes und der Regionen. Die Kommission empfiehlt eine Reform.