Schärfere Regeln
EU will Pädophile jetzt härter bestrafen
Die EU-Kommission schlägt schärfere Regeln im Zusammenhang mit Kindesmissbrauch vor. Insbesondere werden Online-Delikte ins Visier genommen.
In Europa sollen bei sexuellem Kindesmissbrauch künftig verschärfte Regeln greifen. EU-Innenkommissarin Ylva Johansson schlug am Dienstag eine Neufassung von Vorschriften aus dem Jahr 2011 vor. Die Schwedin will unter anderem bestimmte Online-Delikte schärfer ahnden und die Verjährungsfristen europaweit vereinheitlichen.
Das Internet stelle die Strafverfolgungsbehörden vor enorme Herausforderungen, betonte Johansson. Sie will künftig das Livestreamen von sexuellem Kindesmissbrauch europaweit unter Strafe stellen sowie den Besitz und den Austausch von "Handbüchern für Pädophile". Damit geben sich Erwachsene nach ihren Angaben online Tipps, wie sich Minderjährige "verführen" lassen und Missbrauch vertuscht werden kann.
Verjährungsfrist soll verlängert werden
"Ein starkes Strafrecht ist unerlässlich", erklärte Johansson weiter. Nach ihrem Vorschlag soll die Verjährungsfrist bei Kindesmissbrauch künftig europaweit ab dem 18. Lebensjahr des Opfers laufen.
Je nach Schwere könnten die Straftaten dann nach 20, 25 oder 30 Jahren verjähren. Die Pläne erfordern die Zustimmung der Mitgliedsländer und des Europaparlaments.
Johansson wollte noch weiter gehen
Deutlich weiter gehende Pläne der EU-Kommissarin waren zuvor unter anderem am Widerstand Deutschlands gescheitert. Johansson wollte Internetplattformen wie Facebook, Instagram oder Snapchat verpflichten, private Online-Botschaften oder Posts systematisch auf anstößige Inhalte zu durchforsten. Insbesondere die FDP wandte sich gegen einen solchen "Generalverdacht" gegen Nutzer.
Johansson will die sogenannte Chatkontrolle nun vorerst auf freiwilliger Basis für weitere zwei Jahre ermöglichen. Sie spricht von 1,5 Millionen Berichten über Kindesmissbrauch in der EU alleine im Jahr 2022.
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Auf den Punkt gebracht
- Die EU-Kommission schlägt schärfere Regeln im Zusammenhang mit Kindesmissbrauch vor, insbesondere im Bereich der Online-Delikte
- Dazu gehören Maßnahmen wie die Verschärfung der Strafen für sexuellen Kindesmissbrauch, die Verlängerung der Verjährungsfristen und die Verfolgung von Online-Aktivitäten von Pädophilen