Die EU-Kommission hat die Öffentlichkeit nach Einschätzung des Gerichtshofs der Europäischen Union nicht ausreichend über ihre Impfstoffbeschaffung während der Corona-Pandemie informiert.
Das EU-Gericht gab mit seiner Entscheidung vom Mittwoch einer Gruppe von EU-Abgeordneten recht, denen die Kommission vollständigen Zugang zu den mit Impfstoffherstellern getroffenen Verträgen verweigert hatte. Vor allem in Bezug auf mögliche Interessenskonflikte und Regeln zu Entschädigung hatten die Abgeordneten zusätzliche Informationen gefordert.
Laut dem Gericht hatte die Beschaffung von Impfstoffen im Auftrag aller Mitgliedsstaaten der EU ermöglicht, schnell 2,7 Milliarden Euro zu sammeln, um eine Bestellung für mehr als eine Milliarde Dosen Impfstoffe aufzugeben. Einsicht in die Verträge gewährte die Kommission EU-Abgeordneten aber nur in Auszügen.