17.000 Euro Schmerzensgeld

Esel-Attacke am Adventmarkt! Mann bricht sich die Hüfte

Was eigentlich ein entspannter Besuch auf dem Adventmarkt auf Gut-Aiderbichl hätte werden sollen, endete für Günter Krögner mit Schmerzen und OP.
Wien Heute
23.10.2024, 07:30

Das Ehepaar Günter und Sylvia Krögner wollte sich am 12. November 2022  einen schönen Tag am Weihnachtsmarkt auf Gut-Aiderbichl, einem Gnadenhof in Salzburg, machen. Doch unerwartet kam es während des Besuches zu einem Zwischenfall mit einem der herumlaufenden Esel.

17.000 Euro Schmerzensgeld

Als sich das Paar gerade mit dem Rücken zu den Eseln wandte, kam es zu einem Unglück: Zwei der Tiere trabten plötzlich auf die beiden zu. Während Sylvia unverletzt blieb, rannten die Esel ihren Ehemann um. Dieser hat ein künstliches Hüftgelenk und merkte sofort, dass durch den Sturz auf die Seite etwas verletzt wurde. Tatsächlich war das Gelenk gebrochen und Günter musste nach einer Operation für mehrere Wochen im Krankenhaus bleiben. Noch jetzt hat er Schmerzen in der betroffenen Region.

Einige Esel dürfen auf Gut-Aiderbichl frei herumlaufen
Einige Esel dürfen auf Gut-Aiderbichl frei herumlaufen
ORF

Deswegen kam der Fall vor Gericht und wurde nun, knapp zwei Jahre später, vom Landesgericht Salzburg entschieden, es wurde ein rechtskräftiger Vergleich abgeschlossen: Insgesamt 17.000 Euro erhält der Pensionist in Form von Schmerzensgeld und Kostenersatz für Heilmittel. Genauer kann man sich den Fall in der nächsten Folge "Schauplatz Gericht" am 24.10. um 21.05 Uhr auf ORF 2 und ORF ON ansehen.

Esel werden nicht weggesperrt

Ein Gerichtsgutachter bewertete die Haltung der Esel auf Gut-Aiderbichl als grundsätzlich hochwertig für die Tiere. Er stellte jedoch fest, dass die Esel angesichts ihrer Eigenschaften und der Umstände nicht ordnungsgemäß verwahrt waren und eine Gefahr für ihre Umgebung darstellten, wie die "SN" berichten.

Gut-Aiderbichl-Geschäftsführer Dieter Ehrengruber hat trotzdem nicht vor, die Esel wegzusperren. Der Hauptgrund dafür seien die hohen Besucherzahlen, die die frei laufenden Tiere anziehen würden. Welche Esel sich außerhalb der Gehege bewegen dürfen, und welche nicht, entscheide sich in der Früh des jeweiligen Tages. Generell qualifiziere sich nur die Hälfte aller Tiere für den Freilauf. Das Verhalten der an dem Unfall beteiligten Esel werde beobachtet, was genau passiert ist, wisse man laut dem Geschäftsführer bis heute nicht.

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