60 Schweine getötet

"Ersticken kann man nur in einem Betonbunker"

Der VGT drängt einmal mehr auf das sofortige Verbot der Vollspaltenböden, welches auch den Erstickungstod von Schweinen verhindert. 

"Ersticken kann man nur in einem Betonbunker"
Von "Schwein gehabt" kann in Österreich bei der Nutztierhaltung keine Rede sein. 
VGT

Das vorsätzliche Töten von 60 Schweinen im steirischen Bezirk Leibnitz ("Heute" berichtete) am vergangenen Montag ist für den Verein gegen Tierfabriken (VGT) nur neuer Zündstoff im Kampf gegen die schrecklichen Vollspaltenböden. "Ersticken kann man nur in einem Betonbunker", kommentiert VGT-Obmann DDr. Martin Balluch die schreckliche Tat von bisher Unbekannten.

Dunkelziffer sehr hoch

Laut der Tierschutzorganisation passiere es immer wieder, dass die Technik versagt, Ventilatoren einfach ausfallen oder sich Tierquäler den einfachsten Weg zu einer Schlagzeile suchen. Meldungen über erstickte Schweine, weil die Ventilatoren ausgefallen sind, werden regelmäßig verbreitet, die Dunkelziffer ist aber viel höher. 

Auch in einem niederösterreichischen Betrieb erstickten letztes Jahr dutzende Schweine:

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    Unglück in Schweinefarm in NÖ
    Unglück in Schweinefarm in NÖ
    PD

    "Wer Schweine in Tierfabriken mit Vollspaltenboden hält, nimmt das Erstickungsrisiko bewusst in Kauf. Deshalb brauchen wir jetzt sofort einen neuen Mindeststandard in der Schweinehaltung, der nicht nur den Vollspaltenboden ausschließt, sondern auch einen Auslauf bietet. Dann könnte Derartiges nicht mehr passieren", schüttelt Balluch den Kopf. 

    Landesrätin schmeckt Schweinefleisch immer

    Die Lobby der Schweineindustrie nutzt diese Straftat aber auch perfide aus, um gegen Aufdeckungen von Missständen durch verdeckte Aufnahmen zu wettern. Die steirische Landesrätin für Landwirtschaft, Simone Schmiedtbauer, die dadurch bekannt wurde, dass sie gegenüber der Kronen Zeitung betonte, ihr sei egal, ob Schweine auf Vollspaltenboden gehalten werden, ihr schmecke das Schweinefleisch gleich gut, soll sogar wieder ein längst begrabenes Gesetz gegen Aufdeckungen propagieren.

    Laut diesem Gesetzesvorschlag der ÖVP von 2019 sollten Tierschützer bis zu 2 Jahre ins Gefängnis, wenn sie heimlich Aufnahmen von Tierquälerei in Tierfabriken oder Schlachthöfen machen.

    Wir brauchen ein Verbot des Vollspaltenbodens und nicht eines, das das Filmen von Schweinen auf Vollspaltenboden verbietet.
    VGT-Obmann DDr. Martin Balluch

    Balluch dazu: "Da wird ein gewaltsames Eindringen in einen Schweinebetrieb mit dem Ziel, die Schweine durch Ersticken zu töten, mit heimlichen Filmaufnahmen verglichen, die keine Spuren hinterlassen, aber die Öffentlichkeit über die Realität in Tierfabriken und die Behörden über Gesetzesbrüche informieren. Im einen Fall werden die Schweine absichtlich gequält, im anderen wird ihnen geholfen. Daran ist nichts vergleichbar". 

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      Warnung der Redaktion
      Warnung der Redaktion
      20 Minuten

      Konsumenten schuld? 

      "Die Schweinebranche lamentiert, dass die Konsumenten kein Tierwohlfleisch kaufen würden und man deshalb den Vollspaltenboden nicht verbieten könne. Aber gleichzeitig will sie mit allen Mitteln verhindern, dass die Konsumenten erfahren, wie das Billigfleisch auf Vollspaltenboden produziert wird. So funktioniert das nicht". 

      Die Öffentlichkeit soll nicht wissen, was in Schweinefabriken passiert. Und die Schweine sollen weiterhin auf Vollspaltenboden leiden und sterben müssen

      Nur durch die Aufdeckungen sind die Tierqualen auf Vollspaltenboden ans Licht gekommen. Und genau deshalb wettert die Schweinebranche gegen solche verdeckten Aufnahmen und will sie kriminalisieren. 

      red, tine
      Akt.