Snus, CBD-Gras & Co
Erstes Bundesland verbietet Nikotinbeutel für Teenager
Rauchbare CBD-Produkte und tabakfreie Nikotinbeutel sind für Unter-18-Jährige ab sofort verboten. Der strenge Zapfenstreich bleibt.
Während in allen anderen Bundesländern Jugendliche bis zum 14. Lebensjahr bis 23 Uhr und zwischen dem 14. und 16. Lebensjahr bis 1 Uhr weggehen dürfen, gelten in Oberösterreich strengere Regeln. Eine Harmonisierung der Ausgehzeiten scheiterte im Landtag an den Stimmen von ÖVP, FPÖ und MFG. Es bleibt also dabei, dass Jugendliche in Oberösterreich auch weiterhin eine Stunde früher daheim sein müssen. Und nicht nur das: Rauchbare CBD-Produkte und tabakfreie Nikotinbeutel sind für Unter-18-Jährige ab sofort verboten.
"Aktuellen Trend entgegen"
"Das oberösterreichische Jugendschutzgesetz wirkt somit aktuellen Trends entgegen", erklärt der zuständige Landesrat Michael Lindner (SPÖ). Eine Kampagne mit Social Media-Anzeigen, Radiospots, Plakaten in Öffis und an Bahnhöfen bis hin zu Kino-Spots soll über die nun gültigen Regelungen informieren, welche den Konsum, Besitz und Erwerb von tabakfreien Nikotinbeuteln und rauchbaren CBD-Produkten für Jugendliche unter 18 Jahren verbieten.
Nikotinbeutel sind kleine Säckchen, die in der Mundhöhle platziert werden und dort Nikotin an den Körper abgeben.
Nikotinbeutel mit Tabak (= Snus) dürfen innerhalb der EU (außer in Schweden) nicht verkauft werden.
Der Konsum von Snus kann z.B. Zahnfleisch und Mundschleimhaut schädigen oder das Krebsrisiko erhöhen.
Nikotinbeutel ohne Tabak (im Handel z.B. unter den Marken Skruf, Lyft, Faro oder Nordic Spirit verkauft) sind in Österreich zu kaufen. Sie enthalten Nikotin, aber eben keinen Tabak. Tabakfreie Nikotinbeutel werden auch Nicotine Pouches, Nic-Bags oder Nikotinlutschsäckchen genannt. Die kleinen Beutel werden in Dosen verkauft. Es gibt auch unterschiedliche Geschmacksrichtungen wie z. B. Mint, Citrus, Apfel.
Tabakfreie Nikotinbeutel fallen derzeit nicht unter die Bestimmungen des Tabak- und Nichtraucherschutzgesetzes – das bedeutet, dass der Verkauf und das Bewerben dieser Produkte dort nicht geregelt sind. Geht es nach Gesundheitsminister Johannes Rauch sollen bundesweite Einschränkungen kommen. Bis es so weit ist, bleiben die Regelungen Landessache – und zeitaufwändig. Das Land Salzburg schickte z.B. Anfang Oktober ein Gesetz zum Verbot des Verkaufs von Nikotinbeuteln an Unter-18-Jährige in Begutachtung. Noch heißt es "Bitte warten". Aufgrund der Involvierung einer Bundesbehörde gebe es eine verlängerte Begutachtungsfrist.
Vorschriften für Alkohol bleiben
Bei den Vorschriften für Alkohol bleiben die Regeln gleich: Unter 16 Jahren ist Alkohol generell verboten, für 16- bis 18-Jährige sind harte Getränke und Alkopops tabu.