Niederösterreich

Erste Klage gegen Bezahlkarte: Asylwerber wurde verlegt

Ein Asylwerber geht mit seinem Anwalt gegen die Bezahlkarte vor. Der Mann wurde jetzt in einem Vollversorgungsquartier untergebracht.

Niederösterreich Heute
Erste Klage gegen Bezahlkarte: Asylwerber wurde verlegt
FPÖ-Landesrat Christoph Luisser verteidigt die Bezahlkarte für Asylwerber.
FPÖ, Picturedesk (Symbol)

Ein Asylwerber schaltete in der Causa Sachleistungskarte Anwalt Thomas Trentinaglia ein, stellte in einem Schreiben an die nö. Landesregierung den Antrag auf "Gewährung eines Verpflegungsgeldes in Form eines Bargeldbetrags in Höhe von monatlich 180 Euro" anstelle der Bezahlkarte. Mit der Bezahlkarte werde etwa das Online-Shopping und der Einkauf bei günstigen Lebensmittelgeschäften unterbunden.

Kritisiert wird in dem Antrag zudem, dass der "Erwerb von nicht rezeptpflichtigen Medikamenten (z.B. Schmerzmittel) in Apotheken" nicht mehr möglich sei.

Verlegung in den Bezirk Tulln

Laut "Heute"-Infos wurde jetzt der Betroffene am Montag von Traisen im Bezirk Lilienfeld (Anm. hier gibt es eine von acht Pilot-Unterkünften mit Bezahlkarte) in ein Quartier ohne Bezahlkarte im Bezirk Tulln verlegt. Auf Anfrage wird die Verlegung aus dem Büro des zuständigen Asyllandesrates Christoph Luisser (FP) bestätigt.

Von einer "Strafverlegung" könne keine Rede sein. Bis zur Ausrollung der Sachleistungskarte auf das ganze Bundesland im November gebe es "nur die Möglichkeit der Sachleistungskarte für Selbstversorger oder Vollversorger-Qurtiere". "Damit drehen wir Asylwerbern das Bargeld ab. Wir wollen keine Wirtschaftsflüchtlinge, die aufs Bargeld aus sind", so Luisser. NÖ solle als Zielort für Asylwerber "so unattraktiv wie möglich" werden.

Anwalt will sich nicht äußern

Die Verlegung dürfte für eine Klage im Fall einer Abweisung des Antrags keine Rolle spielen. Anwalt Trentinaglia wollte sich gegenüber "Heute" zum Ortswechsel seines Mandanten nicht äußern.

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    Mareiner

    Auf den Punkt gebracht

    • Ein Asylwerber hat gegen die Bezahlkarte geklagt und fordert stattdessen ein monatliches Verpflegungsgeld in Höhe von 180 Euro, da die Karte Online-Shopping und den Kauf günstiger Lebensmittel sowie rezeptfreier Medikamente einschränkt
    • Der Mann wurde inzwischen in ein Quartier ohne Bezahlkarte verlegt, was laut dem zuständigen Asyllandesrat keine "Strafverlegung" darstellt, sondern Teil der Strategie ist, Niederösterreich für Asylwerber unattraktiv zu machen
    red
    Akt.